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AfD soll Beamten unter Druck gesetzt haben

2019 hatte die Partei in Sachsen ein Problem mit ihrer Landeswahlliste. Ein Zeuge im U-Ausschuss erinnert sich an "unangenehme" Gespräche.

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Ivo Teichmann - hier auf einem Symbolfoto - soll versucht haben, einen Referatsleiter im Statistischen Landesamt zu beeinflussen.
Ivo Teichmann - hier auf einem Symbolfoto - soll versucht haben, einen Referatsleiter im Statistischen Landesamt zu beeinflussen. © Daniel Förster

Die sächsische AfD hat laut einer Zeugenaussage die drohende Zurückweisung ihrer Landesliste zur Landtagswahl 2019 im Vorfeld mit Druck zu verhindern versucht. Das gab der Referatsleiter für Recht, Wahlen und Volksentscheide im Statistischen Landesamt, Thomas Wolf, am Donnerstag im Untersuchungsausschuss des Landtages zu Protokoll. Der heutige AfD-Landtagsabgeordnete Ivo Teichmann habe in einem Telefonat und auch später versucht, ihn in seiner rechtlichen Bewertung in eine bestimmte Richtung zu lenken.

Es sei Druck auf ihn ausgeübt worden, so Wolf. Teichmann habe gemeint "ich sollte mir genau überlegen, was ich tue" und über die Folgen des Handelns im Klaren sein. Zudem habe er ihm Konsequenzen für die Zeit nach der Wahl angekündigt. Das Gespräch sei "immer unangenehmer" geworden.

Die AfD wies nach Rücksprache mit Teichmann die Vorwürfe zurück. "Herr Teichmann hat gegenüber Herrn Wolf lediglich seine Rechtsauffassung dargelegt und sein Unverständnis geäußert. Diese Rechtsauffassung wurde später vom Verfassungsgericht ausdrücklich bestätigt", teilte die AfD-Fraktion auf Anfrage mit. Die Kürzung der Liste sei ein "Akt der Willkür" gewesen. Zu keiner Zeit habe Teichmann Herrn Wolf Konsequenzen angedroht oder ihn unter Druck gesetzt. Diese Unterstellung weise man entschieden zurück.

Der Landeswahlausschuss hatte am 5. Juli 2019 eine Kürzung der AfD-Landesliste beschlossen und dafür formale Mängel geltend gemacht. Die Aufstellung der Liste erfolgte auf zwei verschiedenen Versammlungen, zudem wurde das Wahlverfahren mittendrin geändert. Der Ausschuss ließ deshalb nur 18 der 61 AfD-Bewerber zu. Die AfD sah darin ein politisches Manöver.

Drei Kontakte mit der AfD

Das Verfassungsgericht Leipzig entschied später, dass die AfD mit 30 Listenkandidaten antreten darf. Trotz vieler gewonnener Direktmandate konnte sie von den ihr zustehenden 39 Mandaten nur 38 übernehmen. Ein Untersuchungsausschuss des Landtages soll nun unter anderem klären, ob Regierungsmitglieder die Entscheidung des Landeswahlausschusses beeinflussten.

Wolf zufolge gab es vor der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses drei Kontakte mit der AfD. Schon beim ersten Termin am 18. Juni 2019 sei die Partei über rechtliche Bedenken informiert worden. «Die AfD legte durch zwei Vertrauenspersonen zwei Landeslisten vor. Ich dachte gleich, das geht so nicht», erklärte Wolf. Danach habe die AfD ein förmliches Mängelschreiben erhalten.

Wolf selber gehörte dem Landeswahlausschuss nicht an, er beriet das Gremium aber. Laut Wolf hatte die AfD auch eingeräumt, als junge Partei noch wenig Erfahrung mit Aufstellungsverfahren zu haben. Es habe im Ausschuss Konsens bestanden, nicht die gesamte Liste abzuweisen. Zugleich habe es Bedenken gegeben, die gesamte Liste zuzulassen. (dpa)