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AfD unterliegt vor dem Verfassungsgericht

Zwei Zeugen müssen im Untersuchungsausschuss des sächsischen Landtags ihre Notizen nicht herausgeben.

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Die AfD-Landtagsfraktion scheitert mit einem Eilantrag vor dem Verfassungsgerichtshof.. Foto: dpa/Marijan Murat
Die AfD-Landtagsfraktion scheitert mit einem Eilantrag vor dem Verfassungsgerichtshof.. Foto: dpa/Marijan Murat ©  Symbolbild: Marijan Murat/dpa

Zwei Zeugen aus dem Untersuchungsausschuss des Landtags müssen ihre Notizen über eine Sitzung des Landeswahlausschusses nicht herausgeben. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Leipzig entschieden. Der Eilantrag der AfD sei unzulässig, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Die Antragsteller hätten ihr Anliegen unzureichend begründet.

In dem Untersuchungsausschuss des Landtags geht es um die Kürzung der AfD-Landesliste vor der Landtagswahl 2019 durch den Landeswahlausschuss. Während der Vernehmung von zwei Zeugen, die Mitglieder des Landeswahlausschusses waren, hatte die AfD verlangt, dass diese ihre Notizen aus der damaligen Sitzung an die Abgeordneten herausgeben müssten. Damit könnten mögliche Widersprüche in den Aussagen aufgeklärt werden.

Die Ausschuss-Mehrheit lehnte den Antrag ab. Daraufhin wandte sich die AfD an das Verfassungsgericht in Leipzig. Die Verfassungsrichter wiesen darauf hin, dass die Mehrheit im Untersuchungsausschuss ihre Argumente, die AfD missbrauche den Untersuchungsausschuss und überschreite den Untersuchungsauftrag, ausführlich dargelegt habe. Die Kläger seien in ihrem Eilantrag darauf nicht eingegangen. Daher sei der Eilantrag unzulässig, heißt es in der einstimmig ergangenen Entscheidung. (SZ/lot)