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AfD-Urteil wird der Wirklichkeit gerecht

Der Verfassungsschutz darf die AfD künftig als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Den langen Weg der Partei in den Rechtsextremismus kommentiert Sächsische.de-Reporter Tobias Wolf.

Von Tobias Wolf
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Nicht nur bei Wahlkämpfen stehen sie zusammen: Sachsens AfD-Landeschef Jörg Urban (M.) mit dem bayerisch-brandenburgischen Neonazi Andreas Kalbitz (l.) und Thüringens Landeschef Björn Höcke (r.), beim "AfD-Trauermarsch" in Chemnitz 2018.
Nicht nur bei Wahlkämpfen stehen sie zusammen: Sachsens AfD-Landeschef Jörg Urban (M.) mit dem bayerisch-brandenburgischen Neonazi Andreas Kalbitz (l.) und Thüringens Landeschef Björn Höcke (r.), beim "AfD-Trauermarsch" in Chemnitz 2018. © dpa

Die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zur Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz muss zwar noch in der nächsthöheren Instanz standhalten, bildet aber die Wirklichkeit ab: Den langen Weg der einstigen Euro-Kritiker-Partei in den Rechtsextremismus.

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