Grüne im Saarland nicht bei Bundestagswahl

Saarbrücken/Bremen. Die Grünen im Saarland dürfen keine Landesliste für die Bundestagswahl aufstellen. Das hat der Bundeswahlausschuss in Berlin entschieden. Im Streit um die Spitzenkandidatur hatte die Partei kurzfristig ihre Landesliste geändert - der Landeswahlleiter sah einen "schweren Wahlrechtsfehler." Die Stimmen aus dem Saarland dürften am 26. September auch der Bundespartei fehlen.
In einem anderen Fall hat der Ausschuss anders entschieden: Die Bremer AfD doch mit einer Landesliste zur Bundestagswahl antreten. Der Bundeswahlausschuss hat am Donnerstag in Berlin einer Beschwerde der Partei gegen einen gegenteiligen Beschluss des Landeswahlausschusses stattgegeben. Die Entscheidung fiel nach einer längeren juristischen Diskussion.
Der Landeswahlausschuss hatte seine Entscheidung damit begründet, dass unter dem Wahlvorschlag die eidesstattliche Erklärung der Schriftführerin der Wahlversammlung gefehlt habe. Auch die Niederschrift der Wahlversammlung hatte sie nicht unterschrieben. Die Schriftführerin hatte ihre Weigerung, die Unterschriften zu leisten, mit angeblichen Unregelmäßigkeiten bei der Wahlversammlung begründet. So seien einige Mitglieder nicht ordnungsgemäß eingeladen worden. Hintergrund sind Querelen im AfD-Landesverband Bremen.
Der Bundeswahlausschuss stellte fest, dass es für solche Fälle eine gesetzliche Lücke gebe, die geschlossen werden müsse. Bundeswahlleiter Georg Thiel erklärte, es könne nicht sein, dass eine einzelne Person durch die Verweigerung der Unterschrift eine Wahlversammlung und ihre Entscheidungen sprenge. "Wir sollten nicht die Tür weiter öffnen für solche Problemfälle." (dpa)