Disziplinarverfahren gegen Jens Maier eingeleitet

Dippoldiswalde. Das Dresdner Landgericht hat am Montag gegen den umstrittenen sächsischen Richter Jens Maier ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Es bestehe der Verdacht, dass Maier "die Dienstpflichten zur Verfassungstreue, zur politischen Mäßigung und zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verletzt hat", teilte das Landgericht in Dresden mit. Es gebe damit "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht eines Dienstvergehens" rechtfertigten.
Maier hatte in der Vergangenheit mehrfach mit rechtsextremen Aussagen für Schlagzeilen gesorgt. Der Verfassungsschutz stufte ihn als Rechtsextremisten ein. Nach seinem Ausscheiden als AfD-Bundestagsabgeordneter 2021 ist Maier seit Montag wieder als Richter tätig. Er trat seinen Dienst am Amtsgericht Dippoldiswalde an, wie der Direktor des Gerichts, Rainer Aradei-Odenkirchen, bestätigte. Maier werde für allgemeine Zivilfälle sowie für Nachlasssachen zuständig sein.
Die Einleitung eines Disziplinarverfahrens war erst nach dem Dienstantritt möglich. Dafür zuständig ist die Vizepräsidentin des Landgerichtes Dresden, Stefanie Vossen-Kempkens, da die Stelle des Landgerichtspräsidenten derzeit nicht besetzt ist. Zudem hatte das Justizministerium beim Dienstgericht für Richter einen Antrag gestellt, Maier in den Ruhestand zu versetzen und ihn vorläufig zu suspendieren. Wann eine Entscheidung fällt, ist offen.
Kritik am Justizministerium
Justizministerin Katja Meier (Grüne) begrüßte die Einleitung eines Disziplinarverfahrens. Es sei wichtig, dass neben dem von ihr bereits gestellten Antrag auf Versetzung in den Ruhestand und dem Eilantrag auf Verbot der Führung der Amtsgeschäfte auch disziplinarische Ermittlungen eingeleitet werden, sagte sie. Richter und Beamte müssten sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Einhaltung jederzeit eintreten.
Maier war bis 2017 Richter am Dresdner Landgericht. Nachdem er sein Bundestagsmandat bei der Wahl 2021 verloren hatte, stellte er einen Antrag auf Rückkehr in den sächsischen Justizdienst.
Ein Gutachter, der im Auftrag der SPD-Landtagsfraktion tätig geworden ist, vertritt die Auffassung, dass das Justizministeriums Maiers Antrag auf Rückkehr in die Justiz hätte ablehnen müssen. Er habe die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Das Justizministerium habe eine Chance verpasst, ihn aus dem Justizdienst herauszuhalten, schreibt der Autor Torsten von Roetteken. (SZ/epd)