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Urteil: AfD-Stiftung keinen Anspruch auf rückwirkende Förderung

Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung hat keinen Anspruch auf Förderung in den Jahren 2018, 2019 und 2021. Das entschied ein Kölner Gericht.

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Erika Steinbach ist die Vorsitzende der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung.
Erika Steinbach ist die Vorsitzende der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung. © dpa

Köln. Die der AfD nahe stehende Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) hat nach einem Gerichtsurteil für die Jahre 2018, 2019 und 2021 keinen Anspruch auf Förderung ihrer Bildungsarbeit durch den Bund. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Freitag entschieden. Eine Klage zum Jahr 2020 hat das Gericht wegen einer verpassten Frist als unzulässig abgewiesen. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Die Stiftung kann noch Berufung am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen (Az.: 16 K 2526/19 und 6 K 1916/20).

Die Stiftung hatte sich bei ihrer Klage auf ihren in der Verfassung festgeschriebenen Anspruch auf Förderung berufen. Das Gericht folgte dem nicht und verwies in der Urteilsbegründung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Parteien haben sich 1998 darauf geeinigt, dass parteinahe Stiftungen auf Basis des jeweiligen Haushaltsgesetzes gefördert werden. Dabei ist Voraussetzung, dass die der Stiftung nahestehende Partei in zwei aufeinanderfolgenden Bundestagswahlen ins Parlament einzieht. Deshalb sah das Haushaltsgesetz des Bundes für die DES für die Jahre 2018 bis 2021 keine Förderung vor. Die AfD war erstmals 2017 in den Bundestag eingezogen. Das Bundesverwaltungsamt lehnte daher die Förderanträge ab. Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht in Köln entschieden hat.

Zwar sei die Partei 2021 zum zweiten Mal in den Bundestag eingezogen. "Daraus folge jedoch keine Pflicht, der DES zumindest für das Jahr 2021 eine anteilige Förderung zu gewähren. Auch andere parteinahe Stiftungen hätten in vergleichbaren Fällen frühestens in dem auf die Bundestagswahl folgenden Jahr Förderung erhalten", teilte das Verwaltungsgericht mit. (dpa)