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Warum Jens Maier nicht mehr Richter ist

Ein selbst ernannter AfD-Richter wie Jens Maier entscheidet nicht mehr im Namen des Volkes, urteilt das Richterdienstgericht.

Von Karin Schlottmann
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Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier auf einer gemeinsamen Kundgebung von Pegida und AfD im Juni 2017.
Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier auf einer gemeinsamen Kundgebung von Pegida und AfD im Juni 2017. © Archivbild: Paul Sander

Ein Richter muss jederzeit bereit sein, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten und sich gegen alle Versuche wehren, sie zu beseitigen. Die politische Treuepflicht gebiete es, die Verfassung nicht nur verbal zu schützen, sondern insbesondere im Beruf die Vorschriften zu beachten und das „Amt aus dem Geist dieser Vorschriften heraus“ zu führen. Dies geht aus den schriftlichen Entscheidungsgründen des sächsischen Dienstgerichts für Richter im Fall des früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier hervor.

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