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Wegen AfD: Maaßen verlässt Kanzlei

Der Verfassungsschutz will die Partei demnächst zum rechtsextremistischen Verdachtsfall erklären. Warum das für Maaßen problematisch ist.

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Kaum einer polarisiert innerhalb der CDU so stark wie Hans-Georg Maaßen.
Kaum einer polarisiert innerhalb der CDU so stark wie Hans-Georg Maaßen. © Jörg Carstensen/dpa

Köln. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, beendet seine Tätigkeit für die Anwaltskanzlei Höcker in Köln.

Grund dafür sei, dass Höcker die AfD in ihrem Klageverfahren gegen den Verfassungsschutz vertrete, teilte die Kanzlei in einer Erklärung auf ihrer Website mit. Maaßen komme in dem Verfahren möglicherweise als Zeuge in Betracht.

"Auch wenn ich mit diesem Fall nicht anwaltlich betraut war und nicht gehindert bin, als Zeuge auszusagen, besteht dennoch die Möglichkeit, dass meine Tätigkeit in der Kanzlei einen negativen Beigeschmack bekommt und eine etwaige Aussage als Zeuge in Zweifel gezogen wird, wenn ich auch als Anwalt mit der Klägerkanzlei zusammenarbeite",
wurde Maaßen in der Mitteilung von Höcker zitiert.

"Um Schaden von allen Beteiligten abzuwenden und einen fairen Prozess zu ermöglichen, habe ich meinen Weggang um drei Monate vorgezogen." Maaßen war seit
2019 in beratender Funktion für Höcker tätig gewesen, wollte die Kanzlei den Angaben zufolge im Frühjahr aber sowieso verlassen.

AfD muss vor Gericht Rückschlag hinnehmen

Höcker vertritt die AfD derzeit in einem Klageverfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz vor dem Verwaltungsgericht Köln. Die AfD hat dort unter anderem beantragt, dem Verfassungsschutz zu verbieten, sie als Verdachtsfall einzustufen und dies öffentlich bekanntzugeben.

Nach Medienberichten wollte der Verfassungsschutz in dieser Woche eine Entscheidung über den weiteren Umgang mit der AfD treffen. Demnach soll die AfD zum rechtsextremistischen Verdachtsfall erklärt werden.

Im Klageverfahren gegen den Bundesverfassungsschutz hat die AfD vor Gericht derweil einen Rückschlag hinnehmen müssen. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte am Dienstag in einem Eilverfahren den Antrag auf Erlass einer Zwischenregelung ab.

Die AfD hatte beantragt, dass das Gericht dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verbieten sollte, bekanntzugeben, dass der sogenannte "Flügel" der AfD bis zu seiner Auflösung etwa 7.000 Mitglieder gehabt habe und seine Mitgliederzahl auch weiterhin 7.000 betrage.

Angst vor "Schaden im politischen Wettbewerb"

Zugleich hatte die AfD beantragt, bis zu einer Entscheidung über diesen Eilantrag eine Zwischenregelung zu erlassen. Andernfalls drohe ihr ein nicht wiedergutzumachender Schaden im politischen Wettbewerb.

Die Zahl von 7.000 sei frei erfunden, so die AfD. Die Bekanntgabe dieser Zahl hätte eine stigmatisierende und ehrschädigende Wirkung, weil dem "Flügel" dadurch eine Bedeutung beigemessen werde, die er in Wahrheit gar nicht habe.

Das Gericht lehnte den Antrag jedoch ab. Es begründete dies damit, dass die voraussichtlichen Folgen des Bekanntwerdens der Zahl 7.000 als gering zu bewerten seien. Die Mitgliederzahl von 7.000 sei bereits früher an die Öffentlichkeit gelangt. So finde sich diese Angabe im Verfassungsschutzbericht des Bundes.

Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. Das Verwaltungsgericht Köln entschied am Dienstag noch nicht über einen weiteren Antrag der AfD.

Darin geht es darum, dass dem Verfassungsschutz verboten werden soll, die Partei als Verdachtsfall einzustufen. Wann in diesem Verfahren eine Entscheidung ergeht, ist noch offen. (dpa)