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Maaßen setzt auf Aussöhnung mit CDU statt Ausschluss

Der frühere Verfassungsschutz-Chef habe kein Interesse an einem Showdown mit Parteiausschluss. Seine Stellungnahme werde die CDU-Spitze versöhnlich stimmen, meint er.

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Hans-Georg Maaßen, Ex-Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, will sich nicht aus der CDU werfen lassen und hofft auf Versöhnung mit der Partei-Spitze.
Hans-Georg Maaßen, Ex-Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, will sich nicht aus der CDU werfen lassen und hofft auf Versöhnung mit der Partei-Spitze. © Heiko Rebsch/dpa-Zentralbild/dpa (Archiv)

Berlin. Der frühere Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, setzt in der Auseinandersetzung mit der CDU-Spitze auf Aussöhnung. "Ich habe der CDU-Leitung binnen der erbetenen Frist Donnerstagnacht meine Stellungnahme zu den vorgebrachten Vorwürfen zukommen lassen und hoffe, dass der Inhalt versöhnlich ist", sagte Maaßen, der CDU-Mitglied ist, der "Welt am Sonntag".

"Ich habe kein Interesse an einem Showdown mit Parteiausschluss und hätte mir gewünscht, dass wir die Differenzen kollegial austragen, nicht vor der Öffentlichkeit."

Maaßen kritisierte, er sei nicht mündlich angehört worden - "anders, als das eigentlich ablaufen sollte". Er fügte an: "Wie die Partei entscheiden wird, werde ich wohl am Montagnachmittag aus den Medien erfahren. So sollte man mit Parteimitgliedern nicht umgehen."

Maaßen hatte in den vergangen Wochen mit verschiedenen Äußerungen massive Kritik auf sich gezogen. Mehrere prominente CDU-Politiker forderten ihn zum Parteiaustritt auf, eine Frist dafür ließ er verstreichen. Die Partei hatte ihn bis Donnerstag zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Das CDU-Präsidium hatte den Bundesvorstand für den Fall, dass Maaßen der Austrittsaufforderung nicht nachkommt, beauftragt, ein Ausschlussverfahren einzuleiten und ihn mit sofortiger Wirkung die Mitgliedsrechte zu entziehen. Die nächsten Sitzungen von Präsidium und Bundesvorstand der CDU sind am Montag.

Maßen sagte in dem Interview: "Den Vorwürfen sehe ich gelassen entgegen. Ich bin überzeugt davon, dass ich der Partei nicht geschadet habe und dass kein Verstoß gegen die Satzung vorliegt." (dpa)