Kosten Fehler Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert das Amt?
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Dresden. Im März hat das Verwaltungsgericht (VG) Dresden drei Klagen gegen die Zulässigkeit der Dresdner OB-Wahl abgewiesen. Jetzt sind die schriftlichen Urteilsbegründungen da. In einem Fall - und das ist sehr selten - haben die Richter die Berufung zugelassen.
Der Kläger will nun vor das Oberverwaltungsgericht ziehen, teilte dessen Anwalt Stephan Schumann auf Anfrage von Sächsische.de mit. Damit ist die Sache für OB Dirk Hilbert (FDP) noch nicht ausgestanden.