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Polizei ermittelt gegen Abbas

Der Holocaust-Vorwurf von Palästinenserpräsident Mahmud Abbas gegen Israel ruft nun auch die Berliner Polizei auf den Plan. Sie ermittelt wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung.

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Die Berliner Polizei ermittelt gegen Palästinenser-Präsident Mahmud Abbas wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung.
Die Berliner Polizei ermittelt gegen Palästinenser-Präsident Mahmud Abbas wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung. © epa

Berlin. Die Berliner Polizei ermittelt gegen Palästinenser-Präsident Mahmud Abbas wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung. Beim Polizeilichen Staatsschutz sei eine Strafanzeige wegen "Relativierung der Schoah" im Zusammenhang mit den Äußerungen von Abbas im Bundeskanzleramt eingegangen, sagte eine Polizeisprecherin am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin.

Das Ermittlungsverfahren werde vom Landeskriminalamt bearbeitet und zeitnah an die Staatsanwaltschaft Berlin zur weiteren Entscheidung übersandt. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet.

Am Dienstag war Abbas zu einem Gespräch im Kanzleramt in Berlin. Bei der anschließenden Pressekonferenz sagte er, Israel habe "50 Massaker", "50 Holocausts" in 50 palästinensischen Dörfern und Städten verübt. Der Vorfall hatte breite Empörung ausgelöst, auch weil Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf diese Aussage nicht sofort reagierte.

Die Anzeige gegen Abbas hatte am Mittwoch der Berliner Mike Delberg gestellt. Er sei ein jüdischer Deutscher und Enkelsohn von Überlebenden des Holocausts, schrieb Delberg in der Anzeige, die er auf Twitter postete: "Durch seine Aussagen hat Mahmud Abbas die schrecklichste Zeit in der Geschichte unseres Landes und in der Geschichte meiner Familie und Glaubensgemeinschaft verharmlost und relativiert." Auf Twitter erklärte Delberg, wer den Holocaust verharmlose, gehöre dafür bestraft.

Nach Einschätzung des Auswärtigen Amts gilt für Abbas die völkerrechtliche Immunität, weil er im Rahmen eines offiziellen Besuchs als Repräsentant der palästinensischen Autonomiebehörde in Deutschland war, wie ein Sprecher mitteilte. Er wies zugleich darauf hin, dass die Frage der Immunität im Rahmen des Justizverfahrens noch geprüft werde. (epd)