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Reichskriegsflaggen werden nicht verboten

Reichsfahnen und Reichskriegsflaggen sind in letzter Zeit öfter zu sehen. Allerdings stößt der Wunsch, sie zu verbieten, an gesetzliche Grenzen des Rechtsstaates.

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Ein Demonstrant mit einer schwarz-weiß-roten Flagge mit einem Eisernen Kreuz darauf wird von zwei Polizisten abgeführt während einer Demonstration von sogenannten Reichsbürgern.
Ein Demonstrant mit einer schwarz-weiß-roten Flagge mit einem Eisernen Kreuz darauf wird von zwei Polizisten abgeführt während einer Demonstration von sogenannten Reichsbürgern. © Christophe Gateau/dpa (Archiv)

Berlin. Die Bundesregierung will das Zeigen von Reichsfahnen und Reichskriegsflaggen der Kaiserzeit laut einem Medienbericht nicht verbieten. Wie der "Tagesspiegel" (Sonntag) berichtet, ziehen Bundesinnenministerium und Bundesjustizministerium einen Mustererlass für Polizei und Ordnungsbehörden zum Umgang mit dem öffentlichen Zeigen der Fahnen vor.

Das sei "zielführender als eine Erweiterung strafrechtlicher Tatbestände", heiße es zur Begründung in einem gemeinsamen Schreiben der beiden Ministerien an den Vorsitzenden der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung, Elmar Esser. Der Mustererlass soll den Ländern rechtssichere Maßnahmen ermöglichen, über das Versammlungsrecht das Zeigen von Reichsfahnen und Reichskriegsflaggen zu unterbinden.

Nachdem Coronaleugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten mit schwarz-weiß-roten Fahnen im August 2020 in Berlin versucht hatten, das Reichstagsgebäude zu stürmen, hatte die Deutsch-Israelische Juristenvereinigung Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) um die Einleitung eines entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens gebeten. Auch die Innenministerkonferenz (IMK) bat im Dezember 2020, "ein gesetzliches Verbot des provokativen Zeigens von Reichsflaggen, Reichskriegsflaggen und ähnlichen Symbolen" unter Anpassung des Strafgesetzbuchs zu prüfen.

Ein Sprecher von Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) sagte dem "Tagesspiegel", der politische Wunsch, entsprechende Fahnen zu verbieten, sei immer noch vorhanden: "Wir müssen aber feststellen, dass ein solches Verbot an rechtliche Grenzen stößt. Das ist in einem Rechtsstaat so." (epd)