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Sächsischer Ex-Staatssekretär bestreitet Einflussnahme an Kürzung der AfD-Liste

Wegen formaler Mängel kürzte der sächsische Landeswahlausschuss 2019 die AfD-Landesliste. Der frühere Innenstaatssekretär Günther Schneider habe nach eigener Aussage keinen Einfluss darauf gehabt.

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Der Landeswahlausschuss hatte am 5. Juli 2019 eine Kürzung der AfD-Landesliste beschlossen und dafür formale Mängel geltend gemacht.
Der Landeswahlausschuss hatte am 5. Juli 2019 eine Kürzung der AfD-Landesliste beschlossen und dafür formale Mängel geltend gemacht. © xcitepress/Bartsch

Dresden. Der frühere sächsische Innenstaatssekretär Günther Schneider hat eine Einflussnahme auf die Kürzung der AfD-Landesliste zurückgewiesen. Er habe in diesem Zusammenhang auch keinen Versuch unternommen und keinerlei "Überzeugungsarbeit" geleistet, sagte der 68-Jährige am Donnerstag im parlamentarischen Untersuchungsausschuss.

Entscheidungen des Landeswahlausschusses seien unabhängig. Landeswahlleiter und Wahlausschuss unterlägen keiner exekutiven Weisung.

Der Landeswahlausschuss hatte am 5. Juli 2019 eine Kürzung der AfD-Landesliste beschlossen und dafür formale Mängel geltend gemacht. Die Aufstellung der Liste erfolgte auf zwei verschiedenen Versammlungen. Zudem wurde das Wahlverfahren mittendrin geändert. Zusätzlich wurden neue Versammlungsleiter und neue Vertrauensleute gewählt. Der Landeswahlausschuss ließ deshalb nur 18 der 61 AfD-Bewerber zu - alle, die auf der ersten Versammlung gewählt worden waren. Die AfD sah darin ein politisches Manöver.

Das Verfassungsgericht Leipzig entschied später, dass die AfD mit jenen 30 Listenkandidaten antreten darf, die auf beiden Versammlungen im Einzelwahlverfahren auf die Liste kamen. Trotz vieler gewonnener Direktmandate konnte sie von den ihr zustehenden 39 Landtagsmandaten nur 38 übernehmen. Ein Untersuchungsausschuss des Landtages soll nun klären, ob Regierungsmitglieder die Entscheidung des Landeswahlausschusses beeinflussten.

Günther war zwei Jahre Staatssekretär im Innenministerium. Im Sommer 2022 verließ er die CDU aus Unzufriedenheit über den Kurs seiner Partei. Am Donnerstag sagte er, dass er zwei Tage vor der Sitzung des Landeswahlausschusses am 5. Juli 2019 ein Treffen mit der CDU in seinem Büro in Dresden hatte. Dabei habe Landeswahlleiterin Carolin Schreck Sorgen um ihre Sicherheit und die Sicherheit der Mitglieder des Wahlausschusses geäußert. Es sei darum gegangen, persönlichen Schaden von ihnen abzuwenden.

Drei Tage nach der Ausschusssitzung, auf der die Kürzung der Liste entschieden wurde, habe Schreck von einer anonymen Bedrohung gegen sie berichtet. Bei allen Kontakten zu Schreck sei die Entscheidung des Landeswahlausschusses inhaltlich nie besprochen worden.

Die AfD hatte damals eine Strafanzeige gegen Schneider wegen Verdachts auf Anstiftung zur Rechtsbeugung gestellt. Die Staatsanwaltschaft sah keinen Anlass für einen Anfangsverdacht und für Ermittlungen.

Eine weitere Vernehmung des Untersuchungsausschusses am Donnerstagnachmittag ging rasch über die Bühne. Dabei wurde der sächsische Staatskanzleichef Oliver Schenk (CDU) befragt. Er stellte klar, dass Fragen des Landeswahlausschusses nicht zum Geschäftsbereich der Staatskanzlei gehören. Von der Entscheidung des Wahlausschusses habe er damals aus den Medien erfahren. (dpa)