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Strafverfolgung im Netz: Justizminister stimmen für "Quick Freeze" - Verfahren

Die Justizminister haben sich gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung entschieden. Stattdessen sollen Daten "eingefroren" werden, wenn ein Anfangsverdacht besteht.

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Mit knapper Mehrheit stimmten die Justizminister der Länder am Donnerstag für das sogenannte "Quick Freeze"- Verfahren - ein Alternativvorschlag zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung.
Mit knapper Mehrheit stimmten die Justizminister der Länder am Donnerstag für das sogenannte "Quick Freeze"- Verfahren - ein Alternativvorschlag zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. © Archiv/Matthias Balk/dpa

Mit knapper Mehrheit haben sich die Justizminister der Länder gegen die von der Unionsseite geforderte anlasslose Vorratsdatenspeicherung zur Strafverfolgung im Netz ausgesprochen.

Mit neun zu sieben stimmten die Fachminister am Donnerstag ihrer Herbstkonferenz in Berlin stattdessen für einen Antrag aus Hamburg und Sachsen, der das von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) präferierte "Quick Freeze"-Verfahren präferiert.

Polizei darf Daten nur bei konkretem Verdacht nutzen

Beim Quick-Freeze-Verfahren werden Telekommunikationsanbieter verpflichtet, bei einem Anfangsverdacht Daten zu einzelnen Nutzern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern - sozusagen "einzufrieren". Möglich soll dies allerdings lediglich bei schweren Straftaten wie Totschlag, Erpressung oder Kindesmissbrauch sein.

Außerdem muss ein Richter der Maßnahme zustimmen. So kann die Staatsanwaltschaft etwa bei einem Mordfall die Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten aller potenziell Verdächtigen und des Umfelds des Opfers beantragen. Zudem ist die Speicherung von Daten aus einer bestimmten Funkzelle rund um den Tatort möglich. Aus diesen Verkehrsdaten lässt sich zum Beispiel ableiten, wer mit wem telefoniert, SMS oder E-Mails austauscht. Auch Gesprächsprotokolle könnten gespeichert werden.

Das Verfahren erlaubt somit die Speicherung von dutzenden oder gar tausenden Personen, wenn diese für die Ermittlungen von Bedeutung sein könnten. Die Polizei darf die Daten dann allerdings nur "auftauen", also nutzen, wenn sie zu konkret Verdächtigen gehören - und nur mit gerichtlicher Genehmigung. Alle übrigen Daten müssen ungenutzt wieder gelöscht werden.

Kritiker halten "Quick Freeze" nicht für ausreichend bei der Strafverfolgung

Buschmann hatte Ende Oktober seinen Entwurfvorschlag für das "Quick Freeze"-Verfahren vorgelegt und erneut als Alternative zur anlasslosen Verkehrsdatenspeicherung präsentiert. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und mehrere Landesinnenminister hatten aber wiederholt erklärt, dass das Verfahren aus ihrer Sicht nicht ausreicht, um an die für Strafverfolgung wichtigen IP-Adressen zu kommen.

"Fehlende Verkehrsdatenspeicherung kann verhindern, dass wir Straftaten aufklären und zum Teil noch laufenden Kindesmissbrauch stoppen können. Wer die Verkehrsdatenspeicherung ablehnt, der bremst unsere Ermittlerinnen und Ermittler aus", sagte der Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Bayerns Ressortchef Georg Eisenreich (CSU).

"Das Modell als echte Alternative darzustellen, ist entweder bewusste Augenwischerei oder Unkenntnis. Wo nichts ist an Daten, lässt sich auch nichts einfrieren", betonte Eisenreich. (dpa)