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Streit über Lieferkettengesetz beigelegt

Jetzt einigt sich die Koalition doch auf das Lieferkettengesetz. Unternehmen müssen genauer hinschauen, wie sauber ihre internationalen Zulieferer arbeiten.

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Ein 11-jähriger Junge arbeitet in einer Bernsteinmine im Bundesstaat Chiapas in Mexiko. Die große Koalition hat ihren Streit über das Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten doch noch beigelegt.
Ein 11-jähriger Junge arbeitet in einer Bernsteinmine im Bundesstaat Chiapas in Mexiko. Die große Koalition hat ihren Streit über das Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten doch noch beigelegt. © Eduardo Verdugo/AP/dpa

Berlin. Vier Monate vor der Bundestagswahl hat die große Koalition ihren Streit über das geplante Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten doch noch beigelegt. Das Gesetz kann nun endgültig im Bundestag beschlossen werden, wie die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag erfuhr.

Mitte Mai war es in letzter Minute von der Tagesordnung des Bundestags gestrichen worden, weil Unionsabgeordnete noch Diskussionsbedarf zur Unternehmenshaftung sahen. Durch das Gesetz sollen Kinderarbeit, Ausbeutung und Naturzerstörung bei der globalen Produktion von Waren eingedämmt werden. Unternehmen sollen dafür sorgen, dass es in ihrer gesamten Lieferkette, auch international, nicht zu Verletzungen der Menschenrechte kommt. Wird einer Firma ein Missstand bekannt, soll sie verpflichtet werden, für Abhilfe zu sorgen.

Deutschland bekomme das stärkste Lieferkettengesetz in Europa, sagte SPD-Fraktionsvize Katja Mast der Deutschen Presse-Agentur. Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe erklärte, in den Verhandlungen sei ein gutes Ergebnis erreicht worden, für das er die Zustimmung beider Koalitionsfraktionen erwarte. "Dann ist der Weg frei für eine Beschlussfassung im Deutschen Bundestag im Juni."

Weltweite Wahrung der Menschenrechte

Nach Angaben des CSU-Sozialpolitikers Stephan Stracke einigten sich die Fraktionen, zusätzliche zivilrechtliche Haftungsrisiken für die Unternehmen gesetzlich eindeutig auszuschließen. Die Änderung mache noch einmal deutlich, dass sich die Sorgfaltspflichten am Maßstab des konkret Möglichen und Angemessenen ausrichten müssten, erklärte Gröhe.

Mast betonte: "Unternehmerische Verantwortung ist grenzenlos. Die weltweite Wahrung und Achtung von Menschenrechten ist ein verpflichtender Bestandteil dieser Verantwortung." Die Sorgfaltspflicht ende künftig nicht mehr am Werkstor.

Der Bundestag kommt im Juni vor der Sommerpause noch zweimal zu regulären Sitzungswochen zusammen, in denen das Gesetz verabschiedet werden könnte. Dann folgen die heiße Phase des Bundestagswahlkampfs und das Ende der Legislaturperiode. (dpa)