Wer steht zur Wahl und wie wird gewählt? Sächsische.de beantwortet die wichtigsten Fragen. Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge findet am 12. Juni die Landratswahl statt. Diesmal treten vier Kandidaten an. Zudem finden in 17 Städten und Gemeinden im Landkreis Bürgermeisterwahlen statt. Teilweise gibt es nur einen Bewerber. Am begehrtesten sind die höchsten Ämter. Sowohl für den Posten des Landrats als auch für die Oberbürgermeisterwahl in Freital gibt es vier Kandidaten. In den kleineren Städten und Gemeinden sind es weniger.
Sächsische.de bietet einen Überblick über die wichtigsten Fragen zur Wahl.
In diesem Text:
- Wann sind die Kommunalwahlen?
- Wer darf wählen?
- Wie wird der Landrat gewählt?
- Wo kann ich den Landrat und die Bürgermeister wählen?
- Ich habe keine Wahlbenachrichtigung für die Landratswahl bekommen: Was kann ich tun?
- Wie kann ich bei der Kommunalwahl eine Briefwahl beantragen?
- Mein Wahllokal ist nicht barrierefrei: Wie kann ich wählen?
- Wer sind die Kandidaten für die Wahlen?
Wann ist die Landratswahl im Landkreis?
Der erste Wahlgang der Landratswahl im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge findet am 12. Juni statt. Der Kreiswahlausschuss ermittelt das Wahlergebnis und stellt fest, ob ein zweiter Wahlgang notwendig ist. Der zweite Wahlgang ist bei Bedarf für den 3. Juli geplant, falls nicht bereits im ersten Wahlgang ein Kandidat mehr als 50 Prozent der Stimmen auf sich vereinen kann.
Wer darf bei der Landratswahl wählen?
Bei der Landratswahl sind alle deutschen Staatsbürger sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union wahlberechtigt. Wahlberechtigte müssen mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Hauptwohnsitz seit drei Monaten oder länger im Landkreis haben. Wer aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, kann seine Stimme auch nicht der bei der Landratswahl abgeben.
Wie wird der Landrat im Landkreis SOE gewählt?
Der Landrat wird alle sieben Jahre gewählt. Alle Wahlberechtigten dürfen am 12. Juni in einem ersten Wahlgang ihre Stimme abgeben. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Wenn ein Kandidat im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte aller Stimmen erhält, hat er die Wahl gewonnen. Gelingt keinem der Kandidaten eine solche absolute Mehrheit zu erlangen, findet ein zweiter Wahlgang am Sonntag, dem 3. Juli, statt.
Was macht eigentlich ein Landrat?
Zur Wahl als Landrat dürfen sich alle deutschen und EU-Bürger, die zwischen 27 und 65 Jahre alt sind aufstellen lassen. Sie müssen ebenfalls die Voraussetzungen für ein Beamtenverhältnis erfüllen. Denn der Landrat ist der oberste Beamte des Landkreises. Er ist Vorgesetzter aller Beamten und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst des Landkreises. Dazu gehören unter anderem die Kreisverwaltung und die Feuerwehr aber auch einige Schulen. Außerdem repräsentiert der Landrat den Landkreis nach außen auf Veranstaltungen und zu anderen Anlässen. Er ist Vorsitzender des Kreistages, der über alle Angelegenheiten des Landkreises entscheidet.
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Wo kann ich den Landrat im Landkreis SOE wählen?
Auf der Wahlbenachrichtigung steht, in welchem Wahllokal der Empfänger wählen kann und ob es barrierefrei ist. Die Wahlbenachrichtigung muss dem Wähler bis zum 22. Mai zugegangen sein. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Ich habe keine Wahlbenachrichtigung für die Landrats-Wahl im Landkreis SOE bekommen: Was kann ich tun?
Wer wahlberechtigt ist, aber bis zum 22. Mai keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte sich unverzüglich an die für ihn zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung wenden. Diese kann nach Prüfung eine Wahlbenachrichtigung auch nachträglich ausstellen oder dem Wahlberechtigten einen Wahlschein erteilen.
Wie kann ich bei der Landratswahl eine Briefwahl beantragen?
Briefwahlunterlagen können bis zum 10. Juni, um 16 Uhr, beantragt werden. Hinweise zum Wahlscheinantrag sowie einen Vordruck dafür finden die Wähler auf der von den Städten und Gemeinden zugesandten Wahlbenachrichtigung. Viele Städte und Gemeinden informieren zudem auf ihren Internetseiten über Antragsmöglichkeiten, etwa einen Online-Wahlscheinantrag. Auch formlose Wahlscheinanträge, etwa per E-Mail, werden von den Städten und Gemeinden berücksichtigt. Wichtig ist, dass die Wähler im Antrag Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum oder die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung angeben. Der Antrag muss auch schriftlich erfolgen. Telefonische Wahlscheinanträge sind unzulässig.
Mein Wahllokal ist nicht barrierefrei: Wie kann ich wählen?
Wer nicht die Möglichkeit hat, in seinem Wahllokal zu wählen, weil es nicht barrierefrei ist, aber nicht per Briefwahl wählen möchte, kann einen Wahlschein bei seiner zuständigen Wohnsitzgemeinde beantragen und mit diesem Wahlschein in einem barrierefreien Wahllokal seiner Stadt bzw. Gemeinde wählen. Wenn dieser Wahlschein ausschließlich für die Landratswahl gilt und nicht für eine der 17 Bürgermeisterwahlen im Landkreis, dann könnte derjenige auch in einem barrierefreien Wahllokal im gesamten Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge seine Stimme zur Landratswahl abgeben.