Zittau schaltet wegen AfD-Logo die Rechtsaufsicht ein

Nun mal andersherum: Nachdem der AfD-Kandidat zur Zittauer OB-Wahl, Jörg Domsgen, sich wegen vermeintlicher Fehler des OBs Thomas Zenker (Zkm) beziehungsweise der Stadtverwaltung zweimal bei der Rechtsaufsicht beschwerte, hat die Stadt nun seinetwegen die Rechtsaufsicht eingeschaltet. "Es liegt eine Mitteilung der Stadt vor, wonach Herr Domsgen und/oder die AfD das Stadtratswappen in unzulässig abgewandelter Form verwende", teilte eine Sprecherin des Landratsamtes als Untere Rechtsaufsichtsbehörde auf SZ-Anfrage mit. "Die Aufforderung der Stadt auf Unterlassung sei ungehört geblieben."
Im Kern geht es um das Logo der Stadt, das in Schriftart, Form und Farbe an das AfD-Design angepasst wurde und laut Stadtverwaltung erstmals im OB-Wahlkampf auftauchte. "Die grafische Veränderung des Stadtlogos und seine Verwendung im Wahlkampf in Medien, auf Plakaten, Flyern und diversen Werbeartikeln stellt aus Sicht der Stadt eine Urheber- und Namensrechteverletzung der Stadt Zittau dar", teilte Rathaussprecher Kai Grebasch auf SZ-Anfrage mit. "Des Weiteren ist der Einsatz des Stadtlogos zu politischen Zwecken gemäß städtischer Verwendungsrichtlinie nicht gestattet." Domsgen reagierte auf eine SZ-Anfrage zu den Vorwürfen bisher nicht.
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Urheber- und Patentrechtsverletzungen können laut Rechtsaufsicht "Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz nach sich ziehen, die durch Gerichte zu entscheiden wären. Es könnten auch Straftaten (Freiheitsstrafe bis drei Jahre oder Geldstrafe) oder Ordnungswidrigkeiten (Bußgeld je nach Art des Verstoßes bis 50.000 Euro, bis 10.000 Euro oder bis 1.000 Euro) vorliegen." Dass die Stadt nicht gleich Anzeige erstattet hat, hängt mit Domsgens Amt als Stadtrat zusammen. "Nachdem Herr Domsgen auf die Aufforderung zur Unterlassung der Verwendung der Grafik nicht reagiert hatte, war der Sachverhalt gemäß Sächsischer Gemeindeordnung der Kommunalaufsicht vorzulegen", so Grebasch. "Ansprüche der Stadt Zittau gegen einen Stadtrat werden nach erfolgter Prüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde geltend gemacht." Die Gemeindeordnung schreibt zur Vermeidung von Interessenkonflikten vor, dass solche Fälle erst von der Rechts- beziehungsweise Kommunalaufsicht zu bewerten sind.
Wann die Prüfung abgeschlossen sein wird, steht noch nicht fest. Sie betreffe komplexe Rechtsfragen des Urheber- und Patentrechts, so das Landratsamt. Zudem muss geprüft werden, ob Domsgen persönlich oder die Partei verantwortlich ist. Nur, wenn Domsgen verantwortlich sein sollte, ist die Rechtsaufsicht zuständig.
Domsgen hatte sich wegen seiner Abwahl als ehrenamtlicher 2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters Anfang Mai durch den Stadtrat an die Rechtsaufsicht gewandt. Sie befand die Abwahl als gültig. Nachdem er den Kampf um die Wahl zum hauptamtlichen OB am 12. Juni verloren hatte, legte er Beschwerde gegen das Wahlergebnis ein. Die Rechtsaufsicht fand keine Mängel.