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Polizei beendete „Schutzzonen“-Aktion

Drei Männer und zwei Frauen wurden als selbst ernannte Streifengänger erwischt. Sie müssen nun mit Konsequenzen rechnen.

Von Verena Toth
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Zwei Frauen und drei Männer waren in roten Westen unterwegs, um „Schutzzonen“ zu schaffen.
Zwei Frauen und drei Männer waren in roten Westen unterwegs, um „Schutzzonen“ zu schaffen. © SZ Döbeln

Waldheim. Im Rahmen der Streife fiel Polizisten am Donnerstagabend in der Waldheimer Bahnhofstraße eine Personengruppe auf, die rote Westen mit dem Aufdruck „Wir schaffen Schutzzonen“ trug. Die Beamten kontrollierten die fünf Personen daraufhin. Ihnen wurde das weitere Tragen der Westen aufgrund des entstehenden Eindrucks der Uniformierung und der dadurch möglichen Einschüchterung Unbeteiligter nach dem sächsischen Versammlungsgesetz untersagt. 

Gut 15 Minuten später stellten die Polizisten dieselbe Gruppe am Niedermarkt fest, die wiederum mit den roten Westen bekleidet war. Die Westen wurden daraufhin beschlagnahmt. Zudem wurde eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gefertigt. Überdies erhielten die drei Männer im Alter von 19, 31 und 32 Jahren sowie zwei Frauen im Alter von 31 und 57 Jahren Platzverweise, denen sie auch nachkamen.

Westenträger verstoßen gegen Gesetz

In Döbeln und Roßwein war die NPD mit ihrer „Schutzzonen“-Aktion im vergangenen Herbst aktiv geworden. Die Polizei geht seither gegen diese Bürgerwehren vor. Das Tragen der Westen verstößt gegen das Uniformverbot nach dem Sächsischen Versammlungsgesetz. „Das Gewaltmonopol liegt allein in staatlicher Hand. Unter keinen Umständen werden wir zulassen, dass selbst ernannte Ordnungshüter das Recht in die eigenen Hände nehmen. Wir werden gegenüber derartigen Gruppierungen bei entsprechender Feststellung alle straf- und polizeirechtlichen Möglichkeiten konsequent ausschöpfen“, sagte damals Andrzej Rydzik, stellvertretender Pressesprecher der Polizeidirektion Chemnitz.