Döbeln
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Polizei muss das Opfer erst suchen

Ein Döbelner stand wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Die Tat leugnete er. Weil der Geschädigte fehlt, wird das Verfahren fortgesetzt.

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Symbolfoto © dpa

Von Helene Krause

Döbeln. Die Frage, ob ein 32-jähriger Döbeln gemeinsam mit drei Kumpels einen Bekannten geschlagen hat, beschäftigt zurzeit das Amtsgericht Döbeln. Vorgeworfen wird dem Mann gefährliche Körperverletzung.

Gemeinsam mit den anderen Drei soll der Angeklagte am Abend des 16. April 2018 zur Wohnung eines Bekannten an der Mastener Straße in Döbeln gegangen sein. Als sie vor der Haustür auf das Opfer trafen, soll ihn der Beschuldigte mit der Faust auf das linke Auge geschlagen haben. Danach verfolgten er und seine Kumpane das Opfer bis ins Treppenhaus. Dort sollen die drei Mittäter den Geschädigten auf den Mund und die linke Augenbraue geschlagen haben. Der Angeklagte habe das Geschehen abgesichert. Das Opfer erlitt mehrere Hämatome am linken Auge und der linken Augenbraue und mehrere blutende Wunden am Mund.

Vor Gericht leugnete der Beschuldigte. „Es ist alles nicht wahr“, sagte er. „Ich kenne ihn zwar, aber er will mir nur eine reinwürgen, weil ich was mit seiner Freundin hatte.“ Zur Tatzeit, so schildert er, wäre er in Riesa und in der Gartenanlage an der Mastener Straße gewesen. Zeugen, die ihn dort gesehen haben, nannte er zu seiner Entlastung.

Geschädigter mehrfach vorbestraft

Der mutmaßliche Geschädigte ist wegen zahlreicher Straftaten gerichtsbekannt. Mehrfach mussten Prozesse abgesetzt werden, weil er nicht erschienen war. Das war auch diesmal so. Weil er als Zeuge nicht befragt werden kann, erhielt er ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro oder ersatzweise 3 Tage Ordnungshaft. Außerdem ordnete das Gericht seine polizeiliche Vorführung an. Doch die schlug fehl. Der Zeuge wurde nicht gefunden. Daraufhin wird das Verfahren ausgesetzt. Erst dann, wenn die Polizei ihn aufgespürt hat, wird der Prozess fortgesetzt.