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Sachsen prüft künftige Einsätze in Berlin

Die Länderpolizeien helfen sich bei Einsätzen oft gegenseitig mit Beamten aus. Nun gibt es ein neues Gesetz in Berlin - und der Freistaat prüft nun die Auswirkungen.

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Nach der Einführung des Antidiskriminierungsgesetzes in Berlin prüft  Sachsen künftige Amtshilfe.
Nach der Einführung des Antidiskriminierungsgesetzes in Berlin prüft Sachsen künftige Amtshilfe. © dpa

Dresden. Sachsen sieht das Antidiskriminierungsgesetz von Berlin vor allem wegen der darin enthaltenen Umkehr der Beweislast kritisch. 

"Was die Polizei betrifft, führt es eben schnell das herbei, was wir vermeiden wollen, nämlich dass eine Berufsgruppe unter Generalverdacht gestellt wird", sagte Innenminister Roland Wöller (CDU) in Dresden. Nicht nur Bürger, sondern auch Polizisten seien zu schützen.

Diesen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sieht Wöller nicht mehr gewahrt, "wenn ohne eindeutige Belege beispielsweise gegen das Handeln einzelner Polizisten vorgegangen werden kann". Das führe zur Verunsicherung der eingesetzten Polizisten, "vor der wir sie bewahren müssen". Denn bereits jetzt sei jederzeit und für jeden möglich, gerichtlich oder per Beschwerde gegen das Handeln von Verwaltung, auch der Polizei, vorzugehen.

Sachsen prüft derzeit die Auswirkungen des Gesetzes und ob sächsische Beamte dem Risiko in Berlin weiter ausgesetzt werden. "Ich will keine Schnellschüsse", sagte Wöller. Da sei noch keine Entscheidung getroffen, "weil wir als Länder auch aufeinander angewiesen sind". Zudem funktioniere die polizeiliche Zusammenarbeit mit Berlin gut und verlässlich.

Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU)
Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) © Matthias Rietschel

Das Landesantidiskriminierungsgesetz soll Menschen in Berlin vor Diskriminierung durch die Behörden schützen und auch Schadenersatzansprüche möglich machen. Aus sächsischer Sicht wird dadurch die Beweislast umgekehrt und Polizisten etwa müssten künftig nachweisen, dass Diskriminierungsvorwürfe gegen sie falsch sind. Und obwohl die Berliner Polizei das Handeln eingesetzter fremder Kräfte verantworte, treffe der politische Vorwurf auch das entsendende Land. 

Wöller schließt nicht aus, dass es auch in der sächsischen Polizei Verfehlungen und Fehler gibt. "Diese müssen klar benannt und geahndet werden." Die Bekämpfung von Rassismus in der Gesellschaft und der Polizei sei eine wichtige Aufgabe, die bei der Einstellung anfange. Da werde nicht nur Wert auf fachliche und körperliche Eignung, sondern auch auf Charakter und Haltung gelegt - und ein klares Bekenntnis zu Verfassung und Rechtsstaatlichkeit.

Fälle wie die Polizeihochschüler, die rechtsradikale Parolen gerufen haben, sind zu verurteilen, sagte der Minister. Die Studenten seien nicht mehr Teil der sächsischen Polizei. "Wir dulden solche Tendenzen auch nicht. Aber man muss vorsichtig sein: eine Organisation und ihre Personen unter Generalverdacht zu stellen, ist nicht der richtige Ansatz". (dpa)