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Weniger Beschwerden zu Polizeiarbeit in Sachsen als 2021

Im Vergleich zu den Corona-Jahren sind bei der Beschwerdestelle der Polizei Sachsen 2022 weniger Meldungen eingegangen. Dennoch gibt es unter anderem 19 Strafverfahren gegen Polizisten.

Von Erik-Holm Langhof
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Bei der Zentralen Beschwerdestelle der Polizei in Sachsen gingen für 2022 weniger Beschwerden ein, als noch im Jahr zuvor.
Bei der Zentralen Beschwerdestelle der Polizei in Sachsen gingen für 2022 weniger Beschwerden ein, als noch im Jahr zuvor. © dpa (Symbolfoto)

Dresden. Für das Jahr 2022 wurden bei der zentralen Vertrauens- und Beschwerdestelle der Polizei Sachsen weniger Beschwerden eingereicht, als noch im Jahr davor. Demnach gingen bei der in der Staatskanzlei angesiedelten Stelle 261 Meldungen ein, 2021 waren es noch 309 Beschwerden.

Wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilt, wurden die Meldungen überwiegend von Bürgern eingereicht, teils aber auch von Polizeibediensteten. "Im Ergebnis der Prüfung der Beschwerden erwiesen sich 28 als 'begründet' und 74 als 'teilweise begründet'", so die Behörde. Das entspricht etwa 39 Prozent des Beschwerdeaufkommens.

Unter die begründeten Beschwerden zählen der Staatskanzlei zufolge unter anderem unangemessenes, unsachliches oder unsensibles Auftreten gegenüber Bürgern, Mängel im äußeren Erscheinungsbild oder auch kritikwürdige Kommunikation von Polizisten in sozialen Netzwerken. Aber auch Mängel bei der Anzeigenaufnahme, bei der Bearbeitung von Notrufen oder unzureichendes Einschreiten bei Störungen einer Versammlung wurden verzeichnet.

Zwei Disziplinarverfahren, 19 Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Rund 48 Prozent der Meldungen, also 125 von 261 Einreichungen an die unabhängige Stelle, seien als unbegründet zurückgewiesen worden. Zu 32 Beschwerden konnte aus "unterschiedlichen Gründen" keine Entscheidung getroffen werden. Dies betreffe beispielsweise 19 Mitteilungen, in deren Folge strafrechtliche Ermittlungen gegen Polizeibeamte eingeleitet wurden, so die Staatskanzlei. Über das Ergebnis dieser Ermittlungen entscheide dann die jeweilige Staatsanwaltschaft.

"Im Ergebnis von zwei Beschwerden mussten durch den Dienstvorgesetzten jeweils disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen einen Polizeibediensteten eingeleitet werden", teilt die Staatskanzlei weitergehend mit.

Die Zentrale Vertrauens- und Beschwerdestelle der Polizei in der Staatskanzlei ist nach dem Polizeivollzugsdienstgesetz dazu verpflichtet, jährlich einen Bericht über die eingegangenen Beschwerden zu veröffentlichen.

Den ganzen Jahresbericht 2022 gibt es auf der Internetseite der Staatskanzlei.