E-Bike geklaut, frisiert und erwischt worden

Von Friederike Hohmann
Fabian S. hatte sich lange auf sein neues E-Mountainbike gefreut. Ein Fahrrad von der Stange kam für den großgewachsenen Mann nicht in Frage. Sein Fahrradhändler hatte ein besonders großes Modell der Marke Scott für ihn bestellt und speziell ausgestattet. Doch der Dresdner hatte nur wenige Wochen Freude an seinem rund 4.800 Euro teuren Bike. Anfang November 2019 musste er feststellen, dass das Rad aus seinem Keller in Dresden-Striesen gestohlen worden war.
Ein halbes Jahr blieb es verschollen. Dann plötzlich im Mai 2020 die Wende. Polizeiwachtmeister M. war mit seiner Kollegin auf der Güterbahnhofstraße in Heidenau unterwegs, als ihnen Erik S. entgegenkam. Die Kollegin hatte S. schon einmal mit einem gestohlenen Fahrrad erwischt. Das sehr hochwertig aussehende Rad, mit dem S. nun rasant unterwegs war, passte für die Beamten nicht recht ins Bild. Sie meinten, dass der arbeitslose Mann sich wohl so ein Fahrrad nicht leisten könne und entschlossen sich zu einer Personenkontrolle.
Fluchtversuch bei Polizeikontrolle
Dass S. in dem Moment beschleunigte und sogar über eine Weide fuhr, um den Polizisten zu entwischen, machte ihn erst recht verdächtig. Die Beamten verfolgten ihn bis zu einer Garagenanlage. Dort fanden sie Erik S. allerdings ohne Fahrrad. Das fanden sie in einer leerstehenden Garage und konfiszierten es. Sobald S. einen Kaufvertrag vorlegen könne, bekäme er es zurück.
Einige Tage später hielt S. dann dem Beamten auf der Wache ein handbeschriebenes Blatt Papier unter die Nase, das er aber nicht zur Prüfung herausgeben wollte. Deshalb blieb das Fahrrad bei der Polizei, wo man es inzwischen genauer unter die Lupe genommen hatte.
Die Rahmennummer war auf der Fahndungsliste für gestohlene Fahrräder nicht zu finden. Die Abfrage beim Hersteller führte dann aber zum Erfolg. Der Händler stellte den Kontakt zu Fabian S. her, dem das Fahrrad vor Monaten in Dresden gestohlen wurde. Der hatte den Diebstahl zwar angezeigt, aber der Händler hatte im Kaufvertrag eine Ziffer der Rahmennummer verwechselt. Dieser kleine Zahlendreher führte dazu, dass der Gerichtsprozess nun sehr aufwendig wurde und der Angeklagte bis jetzt bestreitet, dass es sich um das Rad des Dresdners handelt.
Dem Beamten, der im Pirnaer Revier für Fahrraddiebstähle zuständig ist, fielen schnell Manipulationen am Drehzahlsensor des E-Bikes auf. Der Sensor sorgt bei den auch als Pedelecs bezeichneten Rädern dafür, dass der Motor sich bei einer Geschwindigkeit über 25 Stundenkilometern abschaltet. Die Dekra stellte später fest, dass man mit dem umgebauten Fahrrad bis auf Tempo 37 beschleunigen konnte. Damit war es zu einem Fahrzeug geworden, für das Führerschein- und Versicherungspflicht besteht. Wer dagegen verstößt, macht sich strafbar.
Einschlägig vorbestraft
Ob Erik S. das Fahrrad frisierte, erfährt das Gericht vom Angeklagten nicht. Er selbst lässt sich zur Sache nicht ein. Er legt auch keinen Kaufvertrag vor, lässt aber über seinen Verteidiger bestreiten, das Rad gestohlen oder im Wissen, dass es gestohlen wurde, von jemand gekauft zu haben.
Nach der umfangreichen Beweisaufnahme besteht für das Gericht aber kein Zweifel, dass Erik S. mit dem in Dresden gestohlenen Fahrrad unterwegs war. Ob es Diebstahl oder Hehlerei war, kann es nicht klären. Beides ist zu bestrafen, wie auch der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Zudem war S. ohne Führerschein unterwegs. Das Gericht verurteilt den mehrfach einschlägig Vorbestraften zu einer Geldstrafe von insgesamt 1.500 Euro.
Fabian S. bekam von seiner Versicherung den vollen Kaufpreis erstattet. Er möchte das ramponierte Rad nicht mehr zurück haben.