Geschäftsführer begleicht Strafe für Lkw-Fahrer

Die Bundespolizei hat bei einer Kontrolle auf der A17 am Grenzübergang Breitenau einen Lkw vorübergehend aus dem Verkehr gezogen, weil gegen den Fahrer ein Strafbefehl anhängig war.
Zunächst überprüften die Beamten aller erforderlichen Einreisedokumente, samt negativen Corona-Test und digitaler Einreiseanmeldung. Der der 59-jährige Tscheche auch einer systemrelevanten Berufsgruppe angehörte, hätte der Transport mit Terminfracht zügig weitergehen können. Doch dann stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen den Fahrer ei Strafbefehl vorlag.
Er war im September 2017 wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2.800 EUR oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen verurteilt worden. Die Geldstrafe hatte er ignoriert. Nun drohte ihm die Haftstrafe.
Da sprang sein Geschäftsführer ein. Nach einem Anruf kam er unverzüglich zum Bundespolizeirevier Breitenau und bezahlte die noch offene Geldstrafe für seinen Fahrer. Nach Abschluss aller erforderlichen Maßnahmen rollte der LKW in Richtung Empfänger weiter. (SZ)
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