Merken

Polizeibeamte angegriffen

Unter Alkohol und Drogen ist ein 38-jähriger Mann renitent geworden. Jetzt soll er ins Gefängnis.

 2 Min.
Teilen
Folgen
Symbolbild für den Bericht aus dem Gerichtssaal.
Symbolbild für den Bericht aus dem Gerichtssaal. © dpa

Von Helene Krause

Döbeln. Recht turbulent ging es am Abend des 22. August 2018 im Roßweiner Ortsteil Mahlitzsch zu. Ein 38-jähriger Mann aus Roßwein soll einer Bekannten bei der Flucht vor der Polizei geholfen haben. 

Die Beamten sollten einen Einweisungsbeschluss des Amtsgerichts Döbeln realisieren und die Jugendliche, die aus einem Kinderheim ausgerissen war, in eine psychiatrische Klinik bringen.

Das wollte der Angeklagte verhindern. Er fuhr mit einem Fahrrad auf einen der Beamten zu. Der Polizist sprang beiseite und packte den Mann. Weitere Polizisten kamen dazu. Sie wollten dem 38-Jährigen Handfesseln anlegen. Doch der wehrte sich. 

Die Beamten schildern als Zeugen in der Verhandlung, dass der Beschuldigte nach ihnen getreten, geschlagen, gespuckt und versucht hatte, sie zu beißen. Er habe sie auch beleidigt.

 Der Vorfall brachte den Roßweiner vors Amtsgericht Döbeln. Vorgeworfen wurde ihm tätlicher Angriff auf Polizeibeamte.

Zur Tat äußert sich der Angeklagte nicht. Vor Gericht ist er nicht unbekannt. 24 Einträge hat er im Bundeszentralregister, darunter auch einschlägige wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

. Vor der Tat hatte der Mann Alkohol getrunken und die Droge Crystal genommen. Ein Drogentest zeigte geringe Spuren von Amphetaminen an. Den Beamten gelang es später, den Beschuldigten zu fesseln und zu beruhigen. Verletzt wurde keiner von ihnen. Die Jugendliche, wegen der die Beamten nach Mahlitzsch gefahren waren, blieb unauffindbar.

Obwohl Verteidiger Martin Göddenhenrich aus Döbeln auf Freispruch plädiert, verurteilt Richter Janko Ehrlich den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Diese soll wegen der erheblichen Vorstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

 Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.