Merken

Polizist mit illegalen Böllern erwischt

Der 31-jährige Beamte aus Grimma bemühte sich vergebens um eine Verfahrenseinstellung.

Teilen
Folgen

Von Stephan Klingbeil

In den Wochen vor Silvester sind die Beamten an der deutsch-tschechischen Grenze bei Kontrollen besonders wachsam. Denn wenn der Jahreswechsel naht, boomt auf tschechischer Seite der Verkauf von Feuerwerkskörpern. Da sie extrem laut, aber vor allem billig sind, fahren viele Deutsche auf Einkaufstour über die Grenze. Doch tragen die Knaller kein spezielles Prüfsiegel, darf man sie hierzulande nicht zünden. Schon der Besitz ist strafbar. Dennoch reizt der Kauf, immer wieder fischen Fahnder bei Kontrollen illegale Böller aus deutschen Autos. Jedes Jahr wird tonnenweise verbotener Pyrotechnik konfisziert.

So auch am 19. Dezember 2012. Um 18.55 Uhr stoppten sie ein verdächtiges Auto unweit des Grenzübergangs Bahratal. Eine lose Rakete sei am Rücksitz des Grimmaer Autos zu sehen gewesen. Dies habe die Beamten zur Kontrolle ermuntert. Die Fahnder landeten einen Treffer. 100 Monster-Böller der als gefährlich geltenden Marken „La Bomba“ und „Colour Salute“ fanden sie in Saunatasche, Stiefeln und unter der Batterieabdeckung des Fahrzeugs.

Zwei zu dem Zeitpunkt noch minderjährige Mitreisende begleiteten Frank W., den damals 29-jährigen Fahrer aus Grimma. Auch sie wurden überprüft, die Verfahren gegen sie wegen der illegalen Knaller wurden laut Gericht mittlerweile eingestellt. Das hatte sich vielleicht auch W. erhofft. Die hiesige Staatsanwaltschaft sieht dafür aber keinen Grund. Denn Frank W. ist Polizist.

Geldstrafe abgelehnt

„Von einem Polizisten erwartet man ein anderes Verhalten“, betonte die Vorsitzende gestern vor dem Amtsgericht Pirna. Dort musste sich der Beamte auf Lebenszeit wegen der Einfuhr der illegalen Böller verantworten. Zu dem Vorfall wollte sich der Polizist vor Gericht nicht äußern. So blieb im Dunkeln, warum es der Mann, der bei einem Urteil eine schmerzliche Geldstrafe zu befürchten hatte, auf den Prozess ankommen ließ. Der Strafbefehl, den er abgelehnt hatte, sah eine vergleichsweise niedrige Geldstrafe vor – vermutlich 1 200 Euro.

Die Verteidigerin regte unterdessen eine Einstellung des Verfahrens ein, sogar über einen Freispruch würde man doch nachdenken können. Ihr Mandant habe die Feuerwerkskörper in Tschechien gekauft, ohne zu wissen, dass diese illegal seien. Außerdem lag doch eine Rakete gut sichtbar auf der Rückbank, betonte sie. Ein Zeuge könne zudem aussagen, dass diese eine Rakete aus einer Verpackung entfernt wurde. So hätte ihr Mandant gar nicht wissen können, ob ein Prüfzeichen vorhanden war.

„Allein dies zeigt doch, dass dem Angeklagten die Existenz eines Prüfzeichens bekannt war“, entgegnete die Richterin. „Von Fahrlässigkeit kann keine Rede sein, ein Irrtum war obendrein vermeidbar.“ Trotzdem: Der Polizist und vor allem seine Anwältin pochen darauf, dass noch drei Zeugen gehört werden – auch wenn das Gericht bereits andeutete, dass sich die Geldstrafe für W. mit Sicherheit erhöhen würde. Der Prozess wird im Mai fortgesetzt.