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Post vom Inkasso-Büro immer erst prüfen

Ob Pfändung oder Zwangsvollstreckung: Inkassounternehmen arbeiten oft mit fragwürdigen Methoden. Viele davon sind schlicht nicht zulässig.

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Post von Inkasso-Unternehmen sorgt immer für Schrecksekunden - man muss sich aber nicht alles gefallen lassen.
Post von Inkasso-Unternehmen sorgt immer für Schrecksekunden - man muss sich aber nicht alles gefallen lassen. ©  pixabay.com/kalhh

Stuttgart. Inkassobüros sind nicht berechtigt, eidesstattliche Erklärungen von Verbrauchern einzufordern. Darauf macht die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg aufmerksam. Ziel einer solchen Maßnahme sei es meist nur, Verbraucher einzuschüchtern, damit sie aus Angst auch unberechtigte Forderungen zahlen. Jede Forderung sollte daher gut geprüft werden, bevor sie beglichen wird. 

Den Verbraucherschützern fiel ein Inkassobüro mit einer dreisten Masche auf: Obwohl ein Verbraucher einer angeblichen Forderung bereits mehrfach widersprochen hatte, forderte das Unternehmen ihn unzulässigerweise auf, zusätzlich eine "Versicherung an Eides Statt" zu unterschreiben. Diese sollte gemäß dem Aufdruck des Schreibens an die zuständige Staatsanwaltschaft/Ermittlungsbehörde/das zuständige Gericht gerichtet sein.

Von solchen hartnäckigen Inkassounternehmen sollten sich Betroffene nicht unter Druck setzen lassen. Wer unsicher ist, ob eine Forderung berechtigt oder überzogen ist, kann dies mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentralen selbst prüfen. Ist die Forderung unberechtigt, sollte schriftlich Widerspruch eingelegt werden.

Tipps für die Prüfung: Auch wenn der Brief noch so professionell erscheint - manches Inkassobüro existiert gar nicht. Auf der Homepage des Rechtsdienstleistungsregisters kann jeder prüfen, ob das Unternehmen registriert ist. Inkassobüros sind zudem verpflichtet mitzuteilen, wer ihr Auftraggeber ist. Fehlen die Angaben, ist das ein Hinweis auf ein unseriöses Schreiben. Überweisungen ins Ausland, internationale Telefonnummern sowie Tipp- und Rechtschreibfehler lassen auf eine Fälschung schließen. (dpa/tmn)