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Privatinsolvenz befreit von Schulden

Bei Schulden führt manchmal kein Weg an der Privatinsolvenz vorbei. Das Verfahren dauert Jahre und fordert Entbehrungen. Das sollte man wissen müssen:

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Profis helfen beim Weg aus der Schuldenfalle. Dafür brauchen sie einen genauen Überblick: Wie viel Geld kommt jeden Monat rein, was ist zu zahlen, wo ist Sparpotential?
Profis helfen beim Weg aus der Schuldenfalle. Dafür brauchen sie einen genauen Überblick: Wie viel Geld kommt jeden Monat rein, was ist zu zahlen, wo ist Sparpotential? © dpa-tmn/Christin Klose

Berlin/Düsseldorf. Schulden, nichts als Schulden. Der Berg der unbezahlten Rechnungen wächst - selbst für Miete, Strom und Telefon ist auf absehbare Zeit nicht mehr genug Geld da. In eine solche finanzielle Misere geraten viele Privatpersonen: Deutschlandweit sind nach Zahlen der Wirtschaftsauskunftei Creditreform 6,92 Millionen Verbraucher überschuldet.

Oft schaffen Betroffene es nicht alleine, dann ihre Geld-Angelegenheiten zu regeln und Forderungen zu begleichen. Ein Weg aus der Schuldenfalle ist, sich professionelle Hilfe zu suchen und gegebenenfalls in Privatinsolvenz zu gehen.

"Je früher Betroffene zu einer Schuldnerberatung gehen und sich beraten lassen, desto besser", sagt Frank Wiedenhaupt von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. Also etwa schon, wenn sie ständig in den Dispo rutschen oder ihr Einkommen so gesunken ist, dass sie die Miete nicht mehr zahlen können. "Wichtig ist, darauf zu achten, dass es sich um eine anerkannte Schuldnerberatung handelt", betont Christoph Zerhusen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Anerkannt sind unter anderem die Schuldnerberatungen der Verbraucherzentralen und der Wohlfahrtsverbände. Daneben können zum Beispiel Anwälte Schuldnerberater sein.

Wohnen, Energie, Essen: Schuldnerberater rechnen

"Beim ersten Gespräch wird eine Bestandsaufnahme der Einnahmen, Ausgaben und Schulden gemacht", erläutert Roman Schlag vom Caritasverband für das Bistum Aachen. Der Berater prüft, ob der Wohnraum und die Energieversorgung des Schuldners gesichert sind und Geld zum Leben vorhanden ist. Zudem checkt er, ob der Schuldner Sozialleistungsansprüche hat. Im nächsten Schritt muss der Verschuldete versuchen, sich mit den Gläubigern außergerichtlich zu einigen.

"Anschließend schreibt in der Regel die Schuldnerberatungsstelle alle Gläubiger einzeln an", erklärt Wiedenhaupt. In dem Schreiben schildert sie die Situation des Schuldners und schlägt vor, dass dieser die Schulden in einem bestimmten Zeitraum in Raten abzahlt. Selbst wenn nur ein einziger Gläubiger ablehnt, scheitert die außergerichtliche Einigung.

"Dann bleibt dem Betroffenen nichts anderes übrig, als beim zuständigen Gericht seine Verbraucherinsolvenz als Schuldenbereinigungsverfahren zu beantragen", erläutert Schlag. Auch hierbei hilft der Schuldnerberater. "Die Kosten des Verfahrens liegen bei bis zu 3000 Euro und gehen zu Lasten des Schuldners", so Schlag.

Schuldner können Insolvenzverfahren beschleunigen

In der Regel dauert das Verbraucherinsolvenzverfahren insgesamt sechs Jahre. Das Gericht kann es aber auch auf fünf oder sogar auf drei Jahre verkürzen. "Schuldner können die Verfahrensdauer auf fünf Jahre reduzieren, wenn sie bis dahin alle Verfahrenskosten beglichen haben", sagt Zerhusen. Wer neben den Verfahrenskosten auch noch 35 Prozent der Gläubigerforderungen innerhalb von drei Jahren beglichen hat, kann sich bereits nach drei Jahren von den Restschulden befreien lassen.

Künftig soll es auch im Normalfall schneller gehen: Eine neue EU-Richtlinie sieht vor, dass sich Unternehmer innerhalb von drei Jahren entschulden können. Das Bundesjustizministerium (BMJV) will die Frist für eine Befreiung von Restschulden auch für Verbraucher auf regulär drei Jahre senken. Schon für Anträge ab dem 17. Dezember 2019 soll sich die Frist rückwirkend schrittweise verkürzen. 2019 ist dies jedoch nicht mehr beschlossen worden.

Während des Insolvenzverfahrens stellt das Gericht dem Schuldner einen Insolvenzverwalter als Treuhänder zur Seite. Er pfändet so viel verwertbares Vermögen wie möglich und zahlt den Ertrag an die Gläubiger aus. "Pfändbar sind zum Beispiel Schmuck des Schuldners oder teure Fahrzeuge", sagt Zerhusen. Doch keine Sorge: Ein Auto, mit dem ein Betroffener zwingend zur Arbeit fahren muss, bleibt in seinem Besitz. Gleiches gilt beispielsweise für eine einfache Armbanduhr oder den Ehering.

Nur Teile des Gehalts sind vor Pfändung geschützt

In der sogenannten Wohlverhaltensphase muss der Schuldner mit einem Mindestsatz an Gehalt auskommen. Der Rest der Einnahmen fließt an die Gläubiger. Über wie viel Geld der Verschuldete verfügen darf, hängt unter anderem davon ab, wie viele Kinder zu versorgen sind. Der Wert geht aus der Pfändungstabelle hervor, die das BMJV zum Beispiel online veröffentlicht.

Damit die Pfändungsfreigrenzen eingehalten werden, braucht der Schuldner aber unbedingt ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto. Dafür beantragt er bei seinem Kreditinstitut, das Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Die Schuldnerberatungsstelle stellt die Bescheinigung aus, um den unpfändbaren Sockelbetrag zu erhöhen.

Während des Insolvenzverfahrens darf der Schuldner keinerlei Schulden machen. "Ist er arbeitslos, muss er sich nachweisbar um einen zumutbaren Job bemühen", sagt Wiedenhaupt. Heiratet er, zieht um oder ändern sich die Lebensverhältnisse aus anderen Gründen, muss der Schuldner dies dem Gericht und dem Insolvenzverwalter mitteilen. Kommt der Schuldner seinen Pflichten nicht nach, kann das Verfahren scheitern.

Das Ziel ist ein anderes: Nach Abschluss der Wohlverhaltensphase wird der Schuldner von seinen Restschulden befreit - er wird schuldenfrei. (Sabine Meuter, dpa-tmn)