Kamenz
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Streit um Bauvorschriften beendet

Der Pulsnitzer Stadtrat traf jetzt eine Entscheidung zu Regeln für ein Wohngebiet. Um Details wurde bis zuletzt gerungen.

Von Reiner Hanke
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Lange wurde um Bauvorschriften für ein Pulsnitzer Wohngebiet an der Großröhrsdorfer Straße gerungen.
Lange wurde um Bauvorschriften für ein Pulsnitzer Wohngebiet an der Großröhrsdorfer Straße gerungen. © SZ-Archiv: René Plaul

Pulsnitz. Bis zum Schluss blieben einige Klauseln im Bauvorschriften-Dschungel für ein Pulsnitzer Wohngebiet umstritten. Gegen den hatten sich Anwohner gewehrt, was für Diskussionen sorgte. Die Debatte gewann an Brisanz, weil ein prominentes Lokal am Rande des Areals wegen seiner Beliebtheit und der Parksituation mit in den Fokus geriet. – Die Stadt hat das Planwerk nun vereinfacht. Immerhin geht es um über 70 Häuser auf einer Fläche an der Großröhrsdorfer Straße. Sie wurde seit den 1990er-Jahren mit Wohnhäusern bebaut.

Zwischenzeitlich hatte die Stadt sogar mit Abrissforderungen gedroht, wenn Bauten oder bestimmte Details nicht den planerischen Vorgaben entsprechen. Um die 30 Änderungen, Vereinfachungen wurden jetzt eingearbeitet. Einige Hinweise von Bürgern standen noch Anfang der Woche im Stadtrat zur Disposition. Dann sollte der endgültige Beschluss zum überarbeiteten Regelwerk fallen.

Einiges wies der Rat zurück, andere Hinweise wurden noch aufgenommen. Erleichtert wird künftig zum Beispiel der Bau von Nebengebäuden wie Garagen. Es gelte natürlich auch hier weiterhin sächsisches Baurecht, versichert Kay Kühne, der Chef des Bauressorts, und reagiert damit auf neuerliche Sorgen vor nunmehr wilder Bautätigkeit. Die Bauordnung mit den entsprechenden Abständen zwischen Nachbarn seien einzuhalten. Hinweise wurden unter anderem zu Einfriedungen aufgenommen. Die können jetzt bis 1,40 Meter hoch angelegt werden.

Widersprüche bei Haushöhen

Umstritten blieb insbesondere eine Festlegung zur Höhe der Gebäude mit einer Obergrenze am First bei 8,50 Metern. Die wurde aus unterschiedlichen Gründen und von unterschiedlichen Seiten kritisiert. Eine solche Höhe treffe eher auf sogenannte Stadtvillen zu, sie passe nicht in die Einfamilienhaus-Siedlung. Die meisten Häuser seien niedriger.

Die Stadt räumte einen gewissen Widerspruch ein. Aus ihrer Sicht wäre dieser Fall jedoch eher theoretischer Natur. Denn der Plan halte an einer eingeschossigen Bauweise fest, eine zweigeschossige sei zugelassen. Für alle bestehenden Bauten gebe es einen Bestandsschutz, auch wenn einzelne die 8,50 Meter überschreiten sollten. Diese neuerliche Planänderung hätte zur Folge, dass das Werk noch einmal ausgelegt werden müsste. Das wollte die Stadt offenbar nicht.

Anwohner sahen ihrerseits keine Zeitnot, aber neuerliche Irritationen, die geschaffen würden. Schließlich wurde sogar in namentlicher Abstimmung beschlossen. Eine große Mehrheit sprach sich letztlich für den Plan in der Form aus. Mit dem Votum wurde ein Schlussstrich unter ein Thema gezogen, das Anwohner und Stadt jahrelang beschäftigte.

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