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Promi-Auflauf im Gerichtssaal

Die Schriftstellerin Juli Zeh urteilt künftig als Richterin im Brandenburger Verfassungsgericht. Dort sitzt bereits ein namhafter Filmemacher.

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Juli Zeh wurde zur Richterin im Brandenburger Verfassungsgericht gewählt.
Juli Zeh wurde zur Richterin im Brandenburger Verfassungsgericht gewählt. © dpa/Erwin Elsner

Potsdam. Die Schriftstellerin Juli Zeh ist vom Brandenburger Landtag zur Richterin am Landesverfassungsgericht gewählt worden. Die 44-jährige promovierte Juristin kandidierte auf Vorschlag der SPD-Fraktion und erhielt am Mittwoch 71 von 84 gültigen Stimmen. Für ihre Gegenkandidatin, die von der AfD-Fraktion vorgeschlagene Juristin Victoria Tuschik, votierten 13 Abgeordnete. Zeh war bei der Wahl und der folgenden Vereidigung nicht anwesend. Ihre Vereidigung soll voraussichtlich im Januar nachgeholt werden, wenn die ausscheidenden Richter ihre Entlassungsurkunden erhalten.

Zeh wurde im Landtag unter ihrem bürgerlichen Namen Julia Barbara Finck gewählt. Sie wird neben dem Filmemacher Andreas Dresen das zweite prominente Mitglied in dem Richterkollegium, das ehrenamtlich arbeitet und etwa einmal im Monat tagt. Der Landtag wählte am Mittwoch insgesamt sechs der neun Verfassungsrichter neu, weil deren Amtszeit nach zehn Jahren endet.

Für den ausscheidenden Verwaltungsrichter Jes Möller wählte der Landtag den Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Markus Möller, als neuen Präsidenten des Landesverfassungsgerichts. Zu seinem Stellvertreter wurde der ebenfalls neu gewählte Amtsrichter Michael Strauß aus Brandenburg/Havel bestimmt. Gewählt wurden zudem die Amtsrichterin Christine Kirbach aus Perleberg, die Sozialrichterin Kathleen Heinrich-Reichow aus Neuruppin und die Potsdamer Juristin Karen Sokoll.

Das Landesverfassungsgericht entscheidet als oberste Instanz des Landes etwa über die Vereinbarkeit von Gesetzen mit der Verfassung von Brandenburg. Auch Bürger können sich an das Gericht wenden, wenn sie sich in ihren Grundrechten verletzt sehen. (dpa)