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Prozess gegen mutmaßliche Schläger

Neun Monate nach einem brutalen Überfall auf einen Hamburger Schüler im sächsischen Bad Schandau hat am Dienstag der Prozess gegen die mutmaßlichen Schläger begonnen.

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© dpa

Pirna. Neun Monate nach einem brutalen Überfall auf einen Hamburger Schüler im sächsischen Bad Schandau stehen die mutmaßlichen Schläger vor Gericht. Den drei jungen Männern im Alter zwischen 18 und 26 Jahren wird vorgeworfen, den damals 15 Jahre alten Hamburger mit chinesischen Wurzeln so schwer mit Fäusten ins Gesicht geschlagen zu haben, dass er Knochenbrüche an Kiefer und Augenhöhle erlitt.

Der Teenager, der sich Anfang September auf Klassenfahrt in Bad Schandau befand, tritt als Nebenkläger auf, nahm aber am Dienstag nicht persönlich an der Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Pirna teil.

Der Überfall hatte im September auch bundesweit Schlagzeilen gemacht, da zunächst ein fremdenfeindliches Motiv vermutet worden war. Laut Staatsanwaltschaft bestätigte sich der Verdacht aber nicht.

„Rassismus hat als Tatmotiv eine Rolle gespielt“

Björn Elberling, der Anwalt des Schülers, hielt den Vorwurf der Fremdenfeindlichkeit am Dienstag aufrecht und warf den Ermittlungsbehörden unzureichende Aufklärung vor. „Die Angeklagten sind wohl keine organisierten Neonazis, Rassismus hat als Tatmotiv aber eine Rolle gespielt“, sagte er. Dies hätten auch Aussagen von Zeugen belegt. „Auch Facebook-Einträge lassen auf eine rechte Gesinnung schließen.“

Der Bürgermeister von Bad Schandau, Andreas Eggert (parteilos), war eigens zum Prozess in Pirna erschienen. Natürlich habe das Verfahren wegen des zunächst angenommenen fremdenfeindlichen Hintergrundes eine besondere Bedeutung. „Kein Mensch wird gern in so eine Ecke gedrängt, auch keine Region“, sagte er.

In dem Prozess werden außerdem die Beleidigung eines Polizeibeamten und versuchter Raub mitverhandelt. Zwei der Angeklagten sollen zwei Monate nach der Tat von Bad Schandau versucht haben, einem Anhänger des Fußballclubs Erzgebirge Aue gewaltsam einen Fanschal zu entreißen.

Prozess wird nächste Woche fortgesetzt

Da einer der Angeklagten zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Beleidigung des Polizeibeamten erst 17 Jahre alt war, schloss der Vorsitzende Richter Jürgen Uhlig die Öffentlichkeit kurz nach Prozessbeginn von der Verhandlung aus. Zuvor hatte der Anwalt des Beschuldigten vergeblich versucht, einen formalen Fehler der Staatsanwaltschaft bei der Zusammenlegung der Verfahren geltend zu machen.

Im Falle einer Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung droht zumindest dem 26-Jährigen eine Freiheitsstrafe. Die beiden anderen sind als Heranwachsende nach Jugendstrafrecht zu behandeln. Sollte sich in der Hauptverhandlung doch noch eine rechtsradikale Gesinnung als Tatmotiv herausstellen, würde sich das erheblich strafverschärfend auswirken, sagte Gerichtssprecher Andreas Beeskow.

Der Prozess wird am Mittwoch kommender Woche mit der Vernehmung eines Zeugen fortgesetzt. Dann sollen auch die Plädoyers gehalten und vermutlich auch das Urteil gesprochen werden. (dpa)