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Prozessauftakt nach tödlichem Unfall auf der Staatsstraße 88

Ein 80-Jähriger kollidiert im Sommer 2017 beim Abbiegen mit einem Motorradfahrer. Warum sah er ihn nicht?

Von Kevin Schwarzbach
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Noch heute erinnert ein Kreuz an den tragischen Unfall an der S 88 nahe Zschepa. Hier kam im Sommer 2017 ein 47-jähriger Motorradfahrer ums Leben.
Noch heute erinnert ein Kreuz an den tragischen Unfall an der S 88 nahe Zschepa. Hier kam im Sommer 2017 ein 47-jähriger Motorradfahrer ums Leben. © Sebastian Schultz

Zschepa. Gerhard Kühn* kann sich auch anderthalb Jahre nach dem Unfall auf der S 88 nahe Zeithain nicht erklären, warum er den Motorradfahrer nicht gesehen hat. „Es hat auf einmal geknallt“, sagt Kühn. Doch da war es für den 47-jährigen Motorradfahrer schon zu spät. Wenige Minuten nach dem Zusammenstoß erlag er seinen Verletzungen.

Gerhard Kühn war an jenem Sonntag im August 2017 in seinem silbergrauen VW Passat auf der S 88 in Richtung Mühlberg unterwegs. Kurz vor der Abfahrt nach Zschepa ordnete sich der damals 80-Jährige in die Spur für Linksabbieger ein. Zwar sah er seiner Aussage nach zwei ihm entgegenkommende Autos, schätzte deren Entfernung aber so ein, dass er noch ausreichend Zeit zum Abbiegen habe. Dann kam es zur Tragödie: Der entgegenkommende Motorradfahrer bemerkte das abbiegende Auto, leitete eine Gefahrenbremsung ein und stürzte. Die Kollision mit dem Passat kostete ihn das Leben. – Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 82-jährigen Gerhard Kühn deshalb fahrlässige Tötung vor. Einerseits hätte er die Vorfahrt des Motorrads beachten müssen, andererseits galt an der Abfahrt nach Zschepa an jenem Tag ein Einfahrtsverbot. Grund war der Lorenzmarkt im benachbarten Lorenzkirch. Dafür wurde der Verkehr in Richtung des Volksfestes über die Abfahrt Lorenzkirch geleitet. An der Unfallkreuzung dagegen sollte laut Beschilderung nur der Verkehr zurück Richtung Staatsstraße fließen.

Zeuge sah das Motorrad kommen

Die entsprechende Beschilderung will Gerhard Kühn, der seit 1957 in Besitz seines Führerscheins ist, aber erst im Abbiegen gesehen haben. Warum er auch den Motorradfahrer nicht rechtzeitig sah, habe man auch nach tiefgreifender Erörterung nicht herausfinden können, sagt Kühns Verteidiger. Zumal der Rentner die Strecke kannte, sie früher häufiger gefahren ist. Bis zum Tod seiner Frau habe er mit ihr regelmäßig Ausflüge nach Strehla gemacht.

Dass die Ausfahrt im Sommer 2017 mit einem tragischen Unfall enden würde, ahnte auch Torsten Meier* nicht. Der Berufskraftfahrer war damals mit seiner Frau auf der S 88 unterwegs. „Wir sind ein paar Kilometer lang hinter dem Passat gefahren“, sagt Meier. „Bis er sich dann links in eine Abbiegerspur eingeordnet hat.“ Weil der Passat bisher nicht auffällig geworden war, dachte sich Meier zuerst nichts – obwohl er den entgegenkommenden Motorradfahrer längst gesehen hatte. „Ich glaubte, der Passat würde anhalten“, sagt Meier. „Als er dann abbog, ging alles ganz schnell.“

Warum Gerhard Kühn das Motorrad nicht gesehen hat, kann auch Torsten Meier nicht sagen. Das Licht des Motorrads sei an gewesen, das Wetter gut, die Sicht klar. Zudem ist sich Meier sicher: „Außer dem Motorrad kamen keine anderen Fahrzeuge entgegen.“ Die Geschwindigkeit des Motorrads schätzt der Zeuge auf rund 80 Kilometer pro Stunde. Das Gutachten eines Sachverständigen zeigt, dass der Motorradfahrer vielleicht etwas schneller war, aber maximal 100 Kilometer pro Stunde fuhr. Zudem war das Licht des Motorrads laut Gutachter tatsächlich eingeschaltet. Die Straße wies Spuren einer Gefahrenbremsung auf. Der Motorradfahrer ist dabei leicht nach rechts gezogen, um der drohenden Gefahr auszuweichen.

Nach dem wesentlichen Teil der Verhandlung steht fest: Gerhard Kühn hat sich einer fahrlässigen Tötung schuldig gemacht. Dem Rentner droht nun eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Wie hoch das Urteil ausfällt, hängt aber auch davon ab, wie gut die Reaktionszeit des Motorradfahrers kurz vor dem Unfall war. Denn der 47-Jährige hatte aufgrund einer knapp ein Jahr zurückliegenden Operation offenbar Schmerzmittel genommen. Eine andere Sachverständige soll nun aufklären, inwiefern ihn das bei der Fahrt beeinflusste.

*Namen von der Redaktion geändert