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Gericht lehnt Antrag der Heibo-Waldbesetzer ab

Waldbesetzerinnen wollten sich juristisch gegen die Räumung des "Heibo" wehren. Das Verwaltungsgericht hat ihren Antrag abgelehnt. Zumindest für den Moment.

Von Franziska Klemenz
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Für Kiesabbaus soll der "Heibo"-Wald bei Ottendorf-Okrilla gerodet werden. Umweltschützer protestieren dagegen.
Für Kiesabbaus soll der "Heibo"-Wald bei Ottendorf-Okrilla gerodet werden. Umweltschützer protestieren dagegen. © SZ/Veit Hengst

Ottendorf-Okrilla. Das Dresdner Verwaltungsgericht hat am Dienstag einen Eilantrag von Besetzern des Waldstücks Heidebogen abgelehnt. Der Antrag forderte das Gericht auf, das Protestcamp vor einer befürchteten Räumung zu schützen. Der "Heibo" nördlich von Dresden soll weichen, damit das Kieswerk Ottendorf-Okrilla seine Kiesgrube erweitern kann.

"Eine Räumung des Heidebogen-Protestcamps durch die Polizei steht derzeit nicht an", begründete das Verwaltungsgericht seine Entscheidung dementgegen. Es könne "den Versammlungsteilnehmern befürchtete Maßnahmen nicht bereits 'vorbeugend' verbieten." Nach Gerichts-Auffassung ist der Antrag unzulässig, weil ein "Rechtsschutzbedürfnis" fehle - ein Anlass also, Rechtsschutz einzufordern. Gegenwärtig sei "noch nicht absehbar, ob und wann eine Räumung der Versammlung erfolgen wird."

Im Protestcamp wurde die Entscheidung des Gerichts mit Erleichterung aufgenommen, da man hier eine Räumung schon an diesem Mittwoch befürchtet hatte. Zum einen herrsche nun Klarheit, zum anderen habe das Gericht Einsicht in bislang verschlossene Akten von Sachsenforst gestattet, teilten die Organisatoren mit.

Wann beginnt die Räumung?

Die Versammlungsbehörde des Landratsamt Bautzen hat dem Gericht zufolge noch keine Entscheidung darüber getroffen, wann die Polizei anrücken soll.

Dass der Heidebogen in Kürze geräumt und gerodet werden soll, gilt nach derzeitigem Stand als sicher. Ab März dürfen die Bäume nicht mehr fallen, das deutsche Naturschutzgesetz schützt dann die Brutzeit bis Ende September.

Die Antragsteller können gegen den Gerichtsbeschluss nun binnen zwei Wochen Klage einreichen; bei der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Das Protestcamp bei Würschnitz ist seit Spätsommer 2021 gewachsen. "Heibo bleibt – Unser Wald bleibt und wir auch!" lautet das Motto des Protests, der inzwischen aus gut einem Dutzend Baumhäusern, Hütten, Hochständen, Barrikaden, Dutzenden Menschen und noch mehr Plakaten besteht.

Es geht um 135 Hektar Wald. Das Genehmigungsverfahren für das weit größere Abbaugebiet Würschnitz-West läuft noch.

Ohne die Baumhäuser sei es ihnen angesichts des Wetters nicht möglich, ihre Versammlung aufrecht zu erhalten, argumentieren die Antragsteller. Nur bei der unmittelbaren Gefährdung von Ordnung und Sicherheit sei es zulässig, die Versammlung zu räumen. Die Frage, ob die Baumhäuser im Heidebogen dem besonders geschützten Versammlungsrecht unterliegen, führte schon in der Vergangenheit vor Gericht.

Das Landratsamt Bautzen verfügte vergangenes Jahr unter anderem, dass die Protestierenden Versammlungsauflagen nachkommen müssten. Unter anderem sollten sie Seile von ihrem Baumhäusern entfernen. Dagegen und gegen andere Auflagen wehrte man sich. Das Oberverwaltungsgericht Dresden stimmte damals teilweise den Behörden und in anderen Fragen den Protestierenden zu.

Im aktuellen Antrag beklagten die Antragsteller, dass sie von der bevorstehenden Räumung nur aus Medien erfahren hätten, ihnen liege kein offizieller Bescheid vor.

Eine Aufforderung des Landratsamts Bautzen, das Camp zu räumen, ist am 23. Januar verstrichen. Ende Februar endet die Rodungs-Saison, von 1. März bis 30. September dürfen nach dem Naturschutzgesetz keine Bäume gefällt werden, um die Brut zu schützen.

Umweltminister stellt sich nicht gegen Kiesabbau-Pläne

Sachsens Umwelt- und Wirtschaftsministerien, geführt von Grünen und SPD, schließen sich weitgehend der Argumentation des Kieswerks an: Räumung, Rodung und Kiesabbau erfolgten auf der Grundlage von geltendem Recht.

Umweltverbände wie BUND oder NABU solidarisieren sich mit dem Protest, ebenso die Jugendorganisationen von SPD und Grünen. In Zeiten des Klimawandels dürfe kein weiterer Wald weichen, da Wälder Kohlendioxid binden, sich positiv auf das Klima auswirken.

Das Protestcamp sei für den geplanten Kiesabbau irrelevant, argumentieren die Antragsteller, da es sich am äußersten Rand der Grube befinde, der Abbau auf angrenzenden Flächen auch künftig ungehindert möglich sei. Das Kieswerk mache von seiner Abbaugenehmigung auf der aktuellen Versammlungsfläche schon seit mehr als 30 Jahren keinen Gebrauch.