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Mann spricht Kind in Radeberg an - das rät die Polizei

In Radeberg hat ein Mann ein Kind angesprochen - dennoch bittet die Polizei darum, Ruhe zu bewahren und warnt vor Vorverurteilung. Der 22-Jährige sei wahrscheinlich nicht gefährlich.

Von Siri Rokosch
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In Radeberg ist mindestens einmal ein Kind von einem Fremden angesprochen worden. Der Mann sei aber "wahrscheinlich harmlos", so die Polizei.
In Radeberg ist mindestens einmal ein Kind von einem Fremden angesprochen worden. Der Mann sei aber "wahrscheinlich harmlos", so die Polizei. ©  Symbolbild: Rene Meinig

Radeberg. In Radeberg sind Eltern zuletzt in Unruhe gewesen. Ein Mann hatte ein Kind auf der Straße angesprochen. Allerdings geht die Polizeidirektion Görlitz davon aus, dass der 22-Jährige aus Afghanistan, "geistig beeinträchtigt ist" und sich zudem in Betreuung befindet. Was Sie zu dem Fall wissen müssen.

Was hat der Mann gemacht?

Am 12. Mai gegen 10.40 Uhr hatte der Mann in Radeberg eine Neunjährige an der Röderstraße angesprochen, berichtet Anja Leuschner von die Polizeidirektion Görlitz: "Das Kind hatte vor einem Laden gewartet, in welchen die Mutter alleine gegangen war. Plötzlich tauchte ein unbekannter Mann vor dem Mädchen auf, sagte 'Money, money' und gestikulierte, es solle mitkommen. Das Kind erschrak, schrie und rannte zu seiner Mutter. Der Mann lief dem Mädchen offenbar noch ein Stück hinterher, als sie um Hilfe rief, rannte er davon. Zeugen hielten ihn jedoch bis zum Eintreffen der Polizei fest."

Die Streife wollte vor Ort zunächst die Identität des Mannes feststellen. Da er keine Ausweisdokumente bei sich hatte, konnte die Streife vor Ort die Identität nicht feststellen. Außerdem sei eine Verständigung aufgrund der Sprachbarriere schwierig gewesen. Deshalb nahmen ihn die Beamten mit zum Polizeistandort. Dort wurde festgestellt, dass es sich um einen 22-Jährigen aus Afghanistan handelt. Da kein Straftatverdacht bestand, entließen ihn die Beamten wieder.

Was tat die Polizei?

Wenig später meldete sich ein Zeuge und gab an, dass sich der Mann wieder im Bereich einer Schule aufhielt. Die Beamten fuhren zu der Schule und sprachen mit dem Lehrpersonal. Indes war der Mann wieder verschwunden, erzählt die Polizeisprecherin.

Am 15. Mai suchten Polizisten den 22-Jährigen dann an seiner Anschrift auf, sagt Anja Leuschner: "Dabei stellte sich heraus, dass der Mann geistig beeinträchtigt ist und sich in Betreuung befindet. An dem fraglichen Tag war er alleine unterwegs und hatte offenbar die Orientierung verloren. Mithilfe einer Angehörigen, welche übersetzte, erklärten ihm die Polizisten, wie er sich in Bezug auf Kinder und Schulen verhalten soll. Anschließend hielten die Polizisten noch einmal Rücksprache mit der betreffenden Schule. Der Verdacht eines strafbar motivierten Handelns seitens des 22-Jährigen besteht weiterhin nicht."

Seit dem Vorfall kursiert ein Foto des Mannes inklusive einiger Kommentare auf sozialen Netzwerken, teilt die PD Görlitz weiter mit und bittet, dieses Bild zu entfernen. "Die Polizei versteht natürlich die Sorge der Eltern, bittet jedoch dringend darum, dieses Foto nicht weiterzuverbreiten und es aus dem Internet herauszunehmen. Maßnahmen der Gefahrenabwehr sowie der Strafverfolgung obliegen ausschließlich der Polizei. Eine Vorverurteilung ohne Kenntnis der Gesamtumstände ist nicht zielführend", erklärt Leuschner dazu.

Was rät die Polizei Eltern?

Wenn Kinder angesprochen werden, sollten Eltern als erstes Ruhe bewahren, raten die Polizisten. Zudem sollten sie Kindern vermitteln, dass sie bei den Eltern in Sicherheit sind und ihnen das Gefühl gegen, dass es gut ist, sich Mutter und Vater anvertraut zu haben. Leuschner: "Glauben Sie Ihrem Kind und hören Sie ihm aufmerksam zu, ohne Vorhaltungen zu machen ('Ich habe dir doch gesagt, dass du nicht mit Fremden sprechen sollst!'). Notieren Sie wörtlich, was Ihr Kind Ihnen berichtet und verständigen Sie die Polizei!"

Vorbeugend sollten Eltern ihre Kinder zur Pünktlichkeit und zum Einhalten getroffener Absprachen anhalten. Ein fester Schulweg sollte vereinbart werden und Kinder sollten immer gemeinsam zur Schule gehen. Gemeinsam mit den Eltern sei es sinnvoll, sogenannte Rettungsinseln auszuwählen. Das sind Geschäfte, Arztpraxen, Mehrfamilienhäuser, Tankstellen und ähnliches. Dort kann sich das Kind Hilfe bei anderen Menschen holen.

Auch sollte der Name des Kindes nicht außen sichtbar auf der Kleidung oder dem Schulranzen stehen. Denn spricht ein Fremder das Kind mit seinem Namen an, schafft das unter Umständen trügerisches Vertrauen, erklärt die Polizeisprecherin.

Das Kind sollte auch den kostenlosen Notruf (110) wissen, sowie die Telefonnummer von ein bis zwei Familienangehörigen. Leuschner bittet dazu: "Üben Sie mit Ihrem Kind das Absetzen eines Notrufes, das heißt Vor- und Nachname, wo bin ich, was ist passiert, und nicht auflegen!" Auch das Beschreiben einer Person und von Fahrzeugen solle geübt werden. Das betrifft vor allem die Bekleidung, das Aussehen, die Größe, das Alter, das Kfz-Kennzeichen, die Auto-Marke und die Farbe.

Was rät die Polizei Kindern?

Anja Leuschner erklärt zudem, wie Kinder sich verhalten sollten: "Sagen Sie Ihrem Kind, dass es Zurufe und Aufforderungen von Fremden ignorieren soll, denn die ausdrückliche Erlaubnis der Eltern bestärkt das Kind. Fremde soll es immer mit 'Sie' ansprechen und keine Geschenke und Belohnungen annehmen, beziehungsweise sich durch Versprechungen nicht zum Mitgehen überreden lassen."

Auch sollen Kinder niemals zu einem Fremden ins Fahrzeug einsteigen, so Leuschner: "Erklären Sie Ihrem Kind, dass Sie auch im Notfall keinen Fremden beauftragen würden, es abzuholen." Kinder sollen außerdem immer Distanz zu Fahrzeugen halten. Es dürfe auf keinen Fall auf Zuruf an ein Fahrzeug herantreten.

Da die Täter bestrebt sind, den Kontakt zum Kind unauffällig und von der Öffentlichkeit unbemerkt aufzubauen, sollte ein Kind laut um Hilfe schreien, oder laut und deutlich sagen "lassen Sie mich los", gegebenenfalls die körperliche Gegenwehr anwenden, wegrennen und andere Menschen um Hilfe bitten.

Abschließend rät die Polizei, dass Eltern ihrem Kind das Gefühl vermitteln müssten, dass es ihnen alle Erlebnisse anvertrauen kann, ohne geschimpft zu werden. "Ihr Kind wird sich im Wiederholungsfall unter Umständen sonst nicht erneut an Sie wenden", erklärt Leuschner dazu.