Langebrück. Seit diesem Jahr gilt auf der Langebrücker Straße, der S180, zwischen Dresden-Klotzsche und Langebrück Tempo 50. Bis wann bleibt das so und was sind die Gründe?
Die Gründe für die plötzliche Geschwindigkeitsbegrenzung blieben bis zum 26. Januar unklar. Nun hat die FDP-Fraktion des Dresdner Stadtrates nachgefragt und vom Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bau, Stephan Kühn, eine Antwort erhalten.
Demnach sei die derzeitige Anordnung zur Höchstgeschwindigkeit auf 50 Kilometer pro Stunde nicht aufgrund von Wildunfällen, sondern wegen der starken Straßenschäden vollzogen worden.
50er-Zone ist keine Dauerlösung
Ausgeführt wurde die Aufstellung der entsprechenden Hinweisschilder zu Beginn des Jahres vom zuständigen Baulastträger, dem Landratsamt Bautzen. Sobald die Witterungsbedingungen eine Reparatur mit sogenanntem Heißmischgut zulassen, soll die Langebrücker Straße repariert werden.
Somit ist eine generelle Änderung der Geschwindigkeitsbeschränkung von den üblichen 70 Kilometern pro Stunde seitens der Straßenverkehrsbehörde nicht vorgesehen.
Außerdem gab Stephan Kühn bekannt, dass der straßenbegleitende Radweg entlang der Langebrücker Straße zwischen der Eisenbahnüberführung und der Klotzscher Straße in die nächste Phase der Planung eingetreten sei. Die Machbarkeitsstudie sei abgeschlossen und gegenwärtig werde ein Fördermittelantrag für die nächsten Planungsphasen erstellt. Sobald die Stadt Dresden vom Freistaat Sachsen die Förderung bekommt, könnten die Planungen fortgesetzt werden.
Der neue Radweg ist Bestandteil des künftigen Radschnellweges Dresden – Radeberg.