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Änderung der Radeberger Schulbezirke: Wo Grundschüler künftig unterrichtet werden

Aus vier mach zwei: Radeberg ändert zum Schuljahresbeginn 2024 seine Schulbezirke. Warum das nötig ist und was das für die Schüler bedeutet.

Von Verena Belzer
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Die Grundschule Liegau platzt aus allen Nähten - im vergangenen Sommer wurden Container geliefert, in denen mittlerweile unterrichtet wird.
Die Grundschule Liegau platzt aus allen Nähten - im vergangenen Sommer wurden Container geliefert, in denen mittlerweile unterrichtet wird. © Stadt Radeberg

Radeberg. Radeberg ist Schulträger von vier Grundschulen: die Grundschulen Süd, Mitte, Ullersdorf und Liegau-Augustusbad. Bisher hatten alle vier Grundschulen einen eigenen Schulbezirk. Das ändert sich ab dem Schuljahr 2024. Der Stadtrat hat der Neufassung der Schulbezirke in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich zugestimmt. Für Eltern von Grundschülern bedeutet das, dass ihre Kinder unter bestimmten Bedingungen einen weiteren Schulweg auf sich nehmen müssen.

Warum ändert Radeberg die Schulbezirke?

Die Tatsache, dass Radeberg die Schulbezirke neu aufteilt, hat mehrere Gründe. Das Sächsische Schulgesetz regelt, dass in einer Klasse nicht mehr als 28 Schüler unterrichtet werden dürfen. In den Klassenstufen 1 und 2 sogar nur 25.

In Liegau beispielsweise gab es zum vergangenen Schuljahr 32 Anmeldungen - die Grundschule ist jedoch nur einzügig ausgelegt, also für nur eine neue erste Klasse.

Die Notlösung 2022 bestand darin, Container auf dem Parkplatz aufzustellen. Die Gesamtbaukosten für die Container-Lösung beliefen sich auf etwa 230.000 Euro. Zusätzlich wurde ein Klassenraum mit Tischen, Stühlen und Schränken in Höhe von 11.000 Euro ausgestattet. Viel Geld. Steuergeld. Aber eine Alternative gab es nicht - denn die Schulbezirksatzung regelte eindeutig, dass Kinder aus Liegau auch in Liegau auf die Grundschule gehen müssen.

Um künftig flexibler auf Schüleranmeldungen reagieren zu können, hat die Stadt nun aus vier Schulbezirken zwei gemacht. "Damit ist gewährleistet, dass man bei höheren Schülerzahlen in den Ortsteilen, die eine Bildung einer weiteren Klasse in der jeweiligen Klassenstufe erforderlich macht, Kinder in die jeweils andere Grundschule in der Kernstadt umlenken kann", erklärt Radebergs Oberbürgermeister Frank Höhme (parteilos).

Die Änderung der Satzung sei außerdem erforderlich, damit die Grundschulen in den Ortsteilen erhalten bleiben und bei einer Unterschreitung der Mindestschülerzahlen Schülerströme problemlos in die Ortsteile gelenkt werden können.

Was bedeutet das konkret?

Je nach Schüleranmeldungen profitieren nach der neuen Regelung sowohl die Grundschulen in der Kernstadt als auch die in den Ortsteilen. Gibt es nicht ausreichend Anmeldungen in den Ortsteilen, kommen Grundschüler aus Radeberg nach Ullersdorf oder Liegau-Augustusbad.

Gibt es hingegen zu viele Anmeldungen in den Ortsteilen, werden die entsprechenden Schüler entweder in der Grundschule Süd oder in der Grundschule Mitte unterrichtet.

Ab wann gelten die neuen Schulbezirke?

Die neue Regelungen gelten ab dem Schuljahr 2024/2025. "Da eine Änderung der Satzung erst zwei Jahre nach der Beschlussfassung greift, nun für das Schuljahr 2024/2025, ist nach den vorliegenden Zahlen bereits jetzt Handlungsbedarf erforderlich", erklärt OB Höhme. Hintergrund: Die Geburtenzahlen sind derzeit rückläufig - beim Statistischen Landesamt rechnet man daher künftig eher damit, dass weniger Kinder als bisher eingeschult werden.

Wie sind die neuen Schulbezirke zugeschnitten?

Die beiden Grundschulbezirke Grundschule Süd und Ullersdorf bilden künftig nur noch einen Grundschulbezirk. Zur Grundschule Ullersdorf gehören alle Straßen des Ortsteiles Ullersdorf sowie des Ortsteiles Großerkmannsdorf inklusive Kleinerkmannsdorf und Rossendorf. Zur Grundschule Süd gehören alle Straßen südlich der Eisenbahnlinie.

Aus den Grundschulenbezirken Stadtmitte und Liegau-Augustusbad wird ebenfalls künftig nur noch ein Bezirk. Zur Grundschule Liegau-Augustusbad gehören alle Straßen des Ortsteiles, zur Grundschule Stadtmitte gehören alle Straßen nördlich der Eisenbahnlinie.

Welche Schüler werden gegebenenfalls umgelenkt?

Kommt es zu dem Fall, dass die Grundschule Ullersdorf keine freien Kapazitäten hat, weil die Maximalzahl an Schülern pro Klasse erreicht ist, regelt die Satzung genau, welche Kinder in die Grundschule Süd umgeleitet werden können - und zwar diejenigen aus Großerkmannsdorf, die in folgenden Straßen wohnen: An der Aue, Ernst-Thälmann-Straße, Förstersteig, Forstweg, Gartenweg, Goetheweg, Goldbachaue, Hornweg, Im Zipfel, Jagdweg, Quellsteig, Querweg, Radeberger Straße, Schäferwinkel, Sonnenblick, Zum Forsthaus und Zum Waldblick.

Andersherum gilt: "Soweit zum dauerhaften Erhalt der Grundschule Ullersdorf erforderlich, sind zusätzlich Schüler aus der Kernstadt südlich der Eisenbahnlinie an die Grundschule Ullersdorf zuzuweisen."

Werden in Liegau die Klassenkapazitäten erreicht, werden Schüler ebenfalls der Kernstadt zugeordnet - allerdings gibt es hier keine exakten Straßenbenennungen. Die Satzung regelt, dass die Schulleitung der Grundschule Liegau-Augustusbad im Einvernehmen mit der Schulleitung der Grundschule Stadtmitte über die Umlenkung von Schülern entscheidet. Bevorzugt in Liegau-Augustusbad aufgenommen würden in der Regel Kinder mit Geschwistern, die bereits in der Grundschule Liegau-Augustusbad unterrichtet werden. "Bei Zuzug nach Liegau-Augustusbad besteht kein Anspruch auf die Beschulung in der hiesigen Grundschule." Bei Überhang entscheide das Losverfahren.

Auch hier funktioniert die Regelung theoretisch auch anders herum: Soweit zum dauerhaften Erhalt der Grundschule Liegau-Augustusbad erforderlich, seien zusätzlich Schüler aus der Kernstadt nördlich der Eisenbahnlinie, bevorzugt die Bereiche Lotzdorf und Am Sandberg, in der Grundschule Liegau-Augustusbad zu unterrichten.