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Bauen in Weinböhla hängt nicht von der Gemeinde ab

Für die Projekte im Ort ist das Landratsamt Meißen zuständig, es erteilt die Genehmigungen.

Von Udo Lemke
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Die drei barrierefreien Mehrfamilienhäuser in der Seniorenwohnanlage an der Dresdner Straße sind mittlerweile zum Großteil bezogen. Weil die Tiefgarage kleiner als geplant wurde, müssen nun noch oberirdische Stellplätze nachgebaut werden.
Die drei barrierefreien Mehrfamilienhäuser in der Seniorenwohnanlage an der Dresdner Straße sind mittlerweile zum Großteil bezogen. Weil die Tiefgarage kleiner als geplant wurde, müssen nun noch oberirdische Stellplätze nachgebaut werden. © Udo Lemke

Es gibt Kritiker, die meinen, dass Weinböhla schrittweise zugebaut wird und die Gemeinde so ihren Charakter als durchgrünter Erholungsort verliert. Schaut man etwa auf die letzte Sitzung des Technischen Ausschusses des Gemeinderates am 29. November im Weinböhlaer Rathaus, dann scheinen die Kritiker recht zu haben. Gleich drei Tagesordnungspunkte sind überschrieben mit „Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses“. Schaut man genauer hin, dann geht es keineswegs um die Beantragung von Neubauten, sondern um die Genehmigung von Abweichungen am Bebauungsplan oder Änderungen an bereits erteilten Baugenehmigungen.

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