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Bewässerung aus Bächen bleibt verboten

2019 hat das Landratsamt eine Allgemeinverfügung erlassen - deren jährliche Aktivierung wohl zur Dauereinrichtung werden.

Von Udo Lemke
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Der Lockwitzbach auf Coswiger Stadtgebiet am 21. Juli vergangenen Jahres. In diesem ist er längst trocken gefallen.
Der Lockwitzbach auf Coswiger Stadtgebiet am 21. Juli vergangenen Jahres. In diesem ist er längst trocken gefallen. © Arvid Müller

Am 20. Mai teilte das Landratsamt mit, dass die Wasserentnahme zur Bewässerung aus Gewässern verboten bleibt. „Aufgrund der seit Wochen andauernden trockenen Witterung ist die Wasserführung in den Gewässern im Landkreis Meißen sehr niedrig. Daher wird dringend auf die Einhaltung der verbotenen Entnahme von Wasser zu Bewässerungszwecken verwiesen“, hieß es damals. An der Situation hat sich nichts geändert, auch wenn es wie in der vergangenen Nacht einmal etwas ausgiebiger regnet.

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