Radebeul
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Einschränkungen im Rathaus von Coswig

Besuche von Bürgern sind nur mit Voranmeldung möglich, Büro der Stadtwerke schließt, Bibliothek bleibt offen.

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Das Rathaus Coswig muss seine Angebote für Bürger im zweiten Winter in Folge drastisch einschränken.
Das Rathaus Coswig muss seine Angebote für Bürger im zweiten Winter in Folge drastisch einschränken. © Arvid Müller

Coswig. Bis einschließlich Montag, den 6. Dezember muss das Coswiger Rathaus für den Besucherverkehr geschlossen bleiben. Besuche im Bürgerbüro und in den Fachabteilungen einschließlich der Einsichtnahme in auslegungspflichtige Planunterlagen sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Das teilt die Stadtverwaltung jetzt mit.

Danach können Terminvereinbarungen für das Bürgerbüro per Telefon unter der Nummer 03523 66 330 oder per E-Mail über [email protected] erfolgen. Die jeweiligen Ansprechpartner in den Fachabteilungen finden sich auf der Homepage unter www.coswig.de unter Rathaus – Stadtverwaltung.

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation im Landkreis Meißen bleibt das Kundenbüro der Stadtwerke Elbtal GmbH im Coswiger Rathaus ab Mittwoch, dem 1. Dezember geschlossen, heißt es weiter. Viele Anliegen ließen sich auch im Onlineservice erledigen. Dazu steht der digitale Kundenservice unter www.stadtwerke-elbtal.de/onlineservice zur Verfügung. Gern können die Mitarbeiter auch unter der Telefonnummer 0800 7702651 kostenfrei angerufen werden oder per E-Mail unter [email protected] kontaktiert werden.

Trotz der teilweisen Schließung des Rathauses in den kommenden Tagen, wird die Bibliothek weiterhin zu den gewohnten Zeiten geöffnet sein: Montag 9 - 15 Uhr, Dienstag 9 - 18 Uhr, Mittwoch geschlossen, Donnerstag 9 - 18 Uhr, Freitag 9 - 15 Uhr und Sonnabend geschlossen. Der Zugang erfolgt wieder über die Brücke vom Bürgerpark aus.

Seit dem 22. November gilt auf Grundlage der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung auch für das Coswiger Rathaus und die Stadtbibliothek die 3-G-Regel und damit für alle Besucher die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises. Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, das Vorliegen eines gültigen Nachweises zu prüfen, so die Stadtverwaltung. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist vorgeschrieben, so wie die Kontaktdaten-Erfassung für Besucher. Für die Bibliotheksnutzer erfolgt die Erfassung in der Bibliothek. (SZ/ul)