Coswig. Der Bund hat mit dem Ganztagsfinanzierungsgesetz die Möglichkeit eröffnet, Investitionen in Grundschulen und Horte zu fördern. Das soll ein Baustein auf dem Weg zum bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2025 sein. Das schreibt die Coswiger Stadtverwaltung im aktuellen Amtsblatt und erläutert, wie sich das im Falle der städtischen Grundschulen auswirkt.
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