Grillsaison – aber sicher!

Coswig. Grillfeuer und die Nutzung von Feuerschalen oder Feuerkörben - bis zu einem Durchmesser von einem Meter – sind genehmigungsfrei. In jedem Fall ist ausreichend Abstand zu Gebäuden und brennbaren Gegenständen zu wahren, die Waldbrandgefahr zu berücksichtigen, auf sichere Feueranzünder zurückzugreifen. Auch sollten die Nachbarn nicht unzumutbar durch Rauch und Partylärm belästigt werden.
„Das Abbrennen offener Feuer außerhalb von Grillgeräten oder Feuerschalen ist nur mit Genehmigung der Ortspolizeibehörde gestattet“, so Ordnungsamtschef Olaf Lier. Das Antragsformular dafür steht auf www.coswig.de –> Rathaus –> Service –> Formulare. Keinesfalls ins Grill- oder Lagerfeuer gehören Abfälle und behandeltes Holz!
Gartenabfälle, wie Laub, Zweige oder Unkraut, können, wie auch Grasschnitt oder pflanzliche Küchenabfälle, im eigenen Garten kompostiert werden - das ist die billigste Lösung und sorgt für gute Komposterde. Alternativen sind die braune Tonne oder die Ablieferung auf den Wertstoffhöfen. „Gartenabfälle gehören auch nicht in die freie Landschaft oder gar den Wald. Hier stören sie nicht nur die Ansicht, sondern schaden dem empfindlichen Ökosystem. Die Polizeiverordnung ist auf der städtischen Homepage unter www.coswig.de –> Rathaus –> Stadtrecht zu finden. (SZ/ul)