Seit Januar 2018 gilt in Coswig die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung, in der eine wesentliche Änderung gegenüber früheren Jahren festgelegt worden ist: Es gibt keine jährlich wechselnde Zuständigkeit mehr. Sondern es gilt der Grundsatz; Jeder kehrt vor seiner eigenen Tür. Jeder Grundstückseigentümer muss den Gehweg vor seinem Grundstück werktags - also von Montag bis Sonnabend - ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut haben. Bei erneutem Schneefall ist dies zu wiederholen, und zwar bis 20 Uhr. „Auch während ihres Urlaubs - falls das diesen Winter noch möglich ist - müssen sich Hausbesitzer um den Winterdienst vor ihrem Grundstück kümmern!“ Wo kein Gehweg vorhanden ist, solle ein anderthalb Meter breiter Randstreifen für Fußgänger frei gehalten werden. So ist es im aktuellen Amtsblatt der Stadt nachzulesen.
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