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Jeder kehrt vor seiner eigenen Tür

Coswig und Weinböhla haben klar geregelt, wer was im Winter zu tun hat - erstmals seit 2010 könnten die Regeln nun wieder Anwendung finden.

Von Udo Lemke
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Der Winter kann kommen - der Leiter des Weinböhlaer Bauhofs, Bernd Reichelt, steht vor einem der vier für den Winterdienst hergerichteten Multicars.
Der Winter kann kommen - der Leiter des Weinböhlaer Bauhofs, Bernd Reichelt, steht vor einem der vier für den Winterdienst hergerichteten Multicars. © Gemeinde Weinböhla

Seit Januar 2018 gilt in Coswig die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung, in der eine wesentliche Änderung gegenüber früheren Jahren festgelegt worden ist: Es gibt keine jährlich wechselnde Zuständigkeit mehr. Sondern es gilt der Grundsatz; Jeder kehrt vor seiner eigenen Tür. Jeder Grundstückseigentümer muss den Gehweg vor seinem Grundstück werktags - also von Montag bis Sonnabend - ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut haben. Bei erneutem Schneefall ist dies zu wiederholen, und zwar bis 20 Uhr. „Auch während ihres Urlaubs - falls das diesen Winter noch möglich ist - müssen sich Hausbesitzer um den Winterdienst vor ihrem Grundstück kümmern!“ Wo kein Gehweg vorhanden ist, solle ein anderthalb Meter breiter Randstreifen für Fußgänger frei gehalten werden. So ist es im aktuellen Amtsblatt der Stadt nachzulesen.

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