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200 Jahre „Mohrenhaus“

Im Dresdner Stadtarchiv stieß der Leiter des Museums Hoflößnitz, Frank Andert, auf die Akte zu einem Konflikt ums Mohrenhaus vor 200 Jahren, der ihm mit Blick auf eine aktuelle Kontroverse denkwürdig erscheint.

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Anlass und Ausgang des geschilderten Rechtsstreits vor 200 Jahre lassen sich, wenn man so will, auch als Gleichnisse lesen: Wer über althergebrachte Wege Gräben gräbt, muss mit Protest rechnen und umgehen.
Anlass und Ausgang des geschilderten Rechtsstreits vor 200 Jahre lassen sich, wenn man so will, auch als Gleichnisse lesen: Wer über althergebrachte Wege Gräben gräbt, muss mit Protest rechnen und umgehen. © Norbert Millauer

Am 26. Juni 1821 ging beim Hospitalamt zu Dresden eine Klage von 56 Einwohnern der Gemeinde Kötzschenbroda ein, gerichtet gegen den „Kaufmann Pilgrim, Weinbergsbesitzer in Kötzschenbrodaer Flur“. In der Begründung holten die Kläger weit aus: „Bereits im Jahre 1487 rügte die hiesige Gemeinde das Recht der Benutzung sämmtlicher in ihrer Flur gelegenen Weinbergsgassen“, das seither immer aufs Neue bestätigt worden sei. Es erlaube der Gemeinde „die Benutzung und Behüthung der Weinbergsgassen, so weit die Grenzen der Kötzschenbrodaer Flur reichen“, und zwar „frei, öffentlich und ungehindert zum Fahren mit beladenen und unbeladenen Wagen, auch Schiebeböcken und zum Gehen, so wie zur Huthung für das Vieh und Gräserei“.

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