Am 26. Juni 1821 ging beim Hospitalamt zu Dresden eine Klage von 56 Einwohnern der Gemeinde Kötzschenbroda ein, gerichtet gegen den „Kaufmann Pilgrim, Weinbergsbesitzer in Kötzschenbrodaer Flur“. In der Begründung holten die Kläger weit aus: „Bereits im Jahre 1487 rügte die hiesige Gemeinde das Recht der Benutzung sämmtlicher in ihrer Flur gelegenen Weinbergsgassen“, das seither immer aufs Neue bestätigt worden sei. Es erlaube der Gemeinde „die Benutzung und Behüthung der Weinbergsgassen, so weit die Grenzen der Kötzschenbrodaer Flur reichen“, und zwar „frei, öffentlich und ungehindert zum Fahren mit beladenen und unbeladenen Wagen, auch Schiebeböcken und zum Gehen, so wie zur Huthung für das Vieh und Gräserei“.
- Lokales
- Dynamo
- Sachsen
- Politik
- Wirtschaft
- Feuilleton
- Deutschland & Welt
- Sport
- Leben & Stil
- Podcasts
- Beilagen und Magazine
- Rätsel
- Stars im Strampler
-
Unternehmenswelten
- Unternehmenswelten
- Campus Sachsen
- DDV Lokal
- Die StadtApotheken Dresden
- EVENTS! - Live in Riesa erleben
- Friedenstein Stiftung Gotha
- Kochsternstunden
- Küchen-Profi-Center Hülsbusch
- Küchenzentrum Dresden
- njumii – Das Bildungszentrum des Handwerks
- Städtisches Bestattungswesen Meissen
- Technische Universität Dresden
- Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien
- Zoo Dresden
-
Themenwelten
- Themenwelten
- ECHT.SCHÖN.HIER
- Gasvergleich
- Stromvergleich
- Login
- Registrieren
- Merkliste
- Meine Rechnungen
- Mein Abo
- Passwort ändern
- Abmelden
- Abo
- E-Paper
- Newsletter
- Push-Mitteilungen
- Impressum
-
Portale & Anzeigen
- Portale & Anzeigen
-
Portale
- Augusto-Sachsen
- DAWO-Dresden
- SZ Card
- SZ Immo
- SZ Jobs
- SZ Lebensbegleiter
- SZ Partnersuche
- SZ Pinnwand
- SZ Trauer
- Wirtschaft-in-Sachsen
-
Anzeigen
- Anzeige schalten
- Mediadaten
- Shops