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Bauverbot an der Fabrikstraße verlängert

Mit einem Bebauungsplan soll der Bau von Wohnhäusern neben dem Gewerbegebiet verhindert werden. Für das Aufstellen ist mehr Zeit vonnöten.

Von Silvio Kuhnert
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Auf dem Grundstück darf vorläufig nicht gebaut werden.
Auf dem Grundstück darf vorläufig nicht gebaut werden. © Arvid Müller

Radebeul. Der Radebeuler Stadtrat hat auf seiner jüngsten Sitzung eine sogenannte Veränderungssperre für eine rund 30.000 Quadratmeter große Fläche an der Fabrikstraße im Westen der Stadt um ein weiteres Jahr verlängert. Damit sind bis Ende 2021 jegliche Bauvorhaben auf dem Areal untersagt. Für den Bereich, der im Norden an die Fabrikstraße, im Süden an die Uferstraße, im Osten an eine Kleingartensiedlung und die Firma Hasse grenzt sowie im Westen bis Höhe Emil-Schüller-Straße reicht, läuft derzeit ein Bebauungsplanverfahren. Die Stadt möchte dort künftig nur sogenanntes nichtstörendes Gewerbe, sprich Betriebe oder Unternehmen, die keinen Krach erzeugen, zulassen.

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