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Warum zwei Verbotsschilder am Westtor von Wackerbarth prangen

Zwei "Einfahrt verboten"-Schilder sind an den Torpfosten angeschraubt, die optisch nicht zu dem historischen Ensemble passen. Das Staatsweingut erklärt, warum.

Von Silvio Kuhnert
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Am Westtor zur barocken Anlage von Schloss Wackerbarth ist an beiden Torpfosten jeweils das Verkehrszeichen "Einfahrt verboten" unübersehbar angebracht worden.
Am Westtor zur barocken Anlage von Schloss Wackerbarth ist an beiden Torpfosten jeweils das Verkehrszeichen "Einfahrt verboten" unübersehbar angebracht worden. © Sven Görner

Radebeul. Schloss Wackerbarth mit seiner Barockanlage zählt zu den Hauptsehenswürdigkeiten in Radebeul. Das Gros der Besucher betritt das Staatsweingut vom Parkplatz aus an der Wackerbarthstraße mit Kellergebäude und Gutsmarkt. Aber auch an der Westseite an der Mittleren Bergstraße gibt es ein Tor. Doch an dessen beiden sandsteinfarbenen Pfosten sind zwei nicht so ansehnliche Verkehrszeichen angeschraubt. Auf rotem Untergrund ist ein weißer Querbalken zu sehen. Es handelt sich um das Verkehrszeichen mit der Nummer 267 - Verbot der Einfahrt.

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