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Keine Gehwegpflicht für Fußgänger

Eine SZ-Leserin macht in Radebeul eine Unsitte aus: Passanten gehen auf der Straße, statt auf dem Bürgersteig. Ein Regelverstoß ist dies nicht.

Von Silvio Kuhnert
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Fußwege wie der an der Karl-Marx-Straße sind nicht immer im besten Zustand. Fußgänger sollten sie aus Gründen der Sicherheit dennoch nutzen.
Fußwege wie der an der Karl-Marx-Straße sind nicht immer im besten Zustand. Fußgänger sollten sie aus Gründen der Sicherheit dennoch nutzen. © Arvid Müller

Radebeul. Die Namen sind eindeutig und lassen ihre Funktion schon vom Wort her erkennen: Auf dem Gehweg, Fußweg oder Bürgersteig sind jene Teilnehmer am Straßenverkehr unterwegs, die sich nur auf ihren zwei Beinen von A nach B bewegen. „Wir beobachten immer mehr, dass Fußgänger nicht den Fußweg benutzen, sondern auf der Straße laufen“, schreibt eine Leserin, die anonym bleiben möchte. „Sie gefährden damit nicht nur sich, sondern bringen zum Beispiel Autofahrer in unschöne Situationen“, führt sie fort.

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