Radebeul. Die Namen sind eindeutig und lassen ihre Funktion schon vom Wort her erkennen: Auf dem Gehweg, Fußweg oder Bürgersteig sind jene Teilnehmer am Straßenverkehr unterwegs, die sich nur auf ihren zwei Beinen von A nach B bewegen. „Wir beobachten immer mehr, dass Fußgänger nicht den Fußweg benutzen, sondern auf der Straße laufen“, schreibt eine Leserin, die anonym bleiben möchte. „Sie gefährden damit nicht nur sich, sondern bringen zum Beispiel Autofahrer in unschöne Situationen“, führt sie fort.
Zwei Beispiele bringt die Schreiberin, die sie erlebt hat. So wurde die Obere Burgstraße erst im Jahr 2019 saniert und mit einem breiten Gehweg ausgestattet. Jedoch sei es oft so, dass Spaziergänger am Wochenende die ganze Straßenbreite einnehmen, anstelle den Fußweg zu nutzen. „Wenn wir die Leute darauf ansprechen, bekommen wir meist eine dumme Antwort und wenig Einsicht“, so die Leserin. Auf der Jägerhofstraße hat sie eine ähnliche Situation erlebt. Dort musste sie scharf bremsen, um eine Fußgängerin nicht zu gefährden, die auf der Fahrbahn lief, statt auf dem Trottoir. „Meines Wissens sieht die Straßenverkehrsordnung vor, dass Gehwege zu nutzen sind, wenn vorhanden“, meint die Radebeulerin.
„Eine ausschließliche Benutzungspflicht von Gehwegen durch Fußgänger ist nicht in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt“, heißt es auf Anfrage aus dem Rathaus. Aus Gründen der eigenen Sicherheit und der allgemeinen Verkehrssicherheit sollten Fußgänger natürlich die Gehwege benutzen, soweit vorhanden. Schon aus Eigenschutz sei dies die vernünftigste Option. „Es stellt keine Ordnungswidrigkeit dar, wenn Fußgänger auf der Straße laufen“, informierte die Stadt.