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Keine Sondergebühr für Kneipen und Läden

Die Stadt Radebeul hat die Satzung zu Außengastronomie und Warenauslagen geändert. In ihr ist neu geregelt, wann eine Gebührenbefreiung gilt.

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Auf dem Dorfanger Altkötzschenbroda stellen Gastronomen in der warmen Jahreszeit Tische und Stühle draußen auf.
Auf dem Dorfanger Altkötzschenbroda stellen Gastronomen in der warmen Jahreszeit Tische und Stühle draußen auf. © Arvid Mueller - Industrie & Pres

Radebeul. Wie bereits im vorigen Jahr verzichtet die Stadt Radebeul, Gebühren für Außengastronomie und Warenstände an öffentlichen Plätzen und Straßen zu erheben. Das hat der Stadtrat am Mittwochabend beschlossen. Er möchte damit die vom Lockdown arg gebeutelten Gaststätten und Geschäfte unterstützen, wenn sie wieder normal öffnen dürfen. Die Gebührenbefreiung gilt auch noch im nächsten Jahr.

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