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Oberbergamt stoppt Verfüllung mit Fremdmaterial

Der Nabu Sachsen hatte der Zulassung des Hauptbetriebsplans für die Kippe Laußnitz Nordost widersprochen.

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Moore, so auch das FFH-Gebiet „Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf“, leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt und für den Klimaschutz.
Moore, so auch das FFH-Gebiet „Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf“, leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt und für den Klimaschutz. © Matthias Schrack

Ottendorf-Okrilla/Großdittmannsdorf. In der Kiesgrube Laußnitz I dürfen bis auf Weiteres keine bergbaufremden Materialien zur Rekultivierung eingebracht werden. Dies hat der Naturschutzbund Sachsen (Nabu) nun mit seinem Widerspruch gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplanes „Kippe Laußnitz Nordost“ vom März dieses Jahres erwirkt. Zuvor waren jahrzehntelang Ziegel, Fliesen, Keramik und Bauschutt verkippt worden.

„Entgegen der Verpflichtung aus Paragraph 34 des Bundesnaturschutzgesetzes ist hier im Zulassungsverfahren zum Abschlussbetriebsplan keine Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt worden“, erklärt Bernd Heinitz, Landesvorsitzender des NABU Sachsen. „Die Verletzung von umweltrechtlichen Vorgaben kann nicht ausgeschlossen werden.“ Über das Grundwasser gelangen Nährstoffe wie Ammoniumnitrat in die Schutzgebiete. Diese und insbesondere die Lebensraumtypen Übergangs- und Schwingrasenmoore und Dystrophe Stillgewässer sind in höchstem Maße stickstoffempfindlich, heißt es weiter in einer Pressemitteilung des Naturschutzbundes. Gleiches gilt für die streng geschützte Libellenart Große Moosjungfer.

„Seit vielen Jahren kämpfen wir gemeinsam mit den Naturschützern vor Ort für den Erhalt der einzigartigen über Jahrtausende gewachsenen Moorlandschaft“, so Bernd Heinitz. „Denn Moore leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt, sondern erfüllen darüber hinaus eine weitere Funktion, die im Zuge des Klimawandels nicht zu unterschätzen ist: Sie sind die effektivsten Kohlenstoffspeicher aller Landlebensräume.“

Beschwerde bei der Europäischen Union

Das Sächsische Oberbergamt sei in der Angelegenheit der Argumentation des Nabu gefolgt und habe in seinem Bescheid festgestellt, dass nicht offensichtlich und von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass die Verfüllung der Kippe Nordost zu einer Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des benachbarten Fauna-Flora-Habitat-Gebietes „Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf“ führt.

Beim Nabu wertet man die Entscheidung als einen wichtigen Etappenerfolg für den Naturschutz in Sachsen und gleichzeitig Ansporn, die Vorgänge vor Ort weiter genau zu beobachten. Denn im Gebiet drohten mit dem geplanten Neuaufschluss der Abbaufläche „Würschnitz-West“ erhebliche Beeinträchtigungen für die Natur auf weiteren 135 Hektar.

Dagegen hat der Nabu Sachsen bei der Europäischen Union Beschwerde eingelegt, „über die hoffentlich bald entschieden wird“. Im bergrechtlichen Zulassungsverfahren hatten die Naturschützer ein hydrogeologisches Gutachten gefordert, welches die Situation im gesamten Gebiet betrachtet. (SZ)