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Stadt Coswig sucht neue Friedensrichter

Wer sich als Einwohner für das Ehrenamt bewerben möchte, hat noch bis Mitte Dezember Zeit. Diese Voraussetzungen müssen Interessierte erfüllen.

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Friedensrichter schlichten Streitigkeiten sowie Meinungsverschiedenheiten und führen einen Vergleich im Schlichtungsverfahren herbei.
Friedensrichter schlichten Streitigkeiten sowie Meinungsverschiedenheiten und führen einen Vergleich im Schlichtungsverfahren herbei. © SAE Sächsische Zeitung

Coswig. Die Wahlperiode des Coswiger Friedensrichters und seines Stellvertreters läuft zum 28. Februar 2023 ab. Deshalb sucht die Stadt wieder einen neuen Friedensrichter oder eine Friedensrichterin sowie einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin für dieses Ehrenamt ab 1. März 2023, teilt der Fachbereichsleiter des Ordnungswesens Olaf Lier mit. Friedensrichter und Stellvertreter werden für fünf Jahre vom Stadtrat gewählt und können wiedergewählt werden.

Diese Ehrenämter können Einwohnerinnen und Einwohner übernehmen, die Interesse an einer solchen Aufgabe haben, und zwar im Alter von mindestens 30 Jahren und höchstens 70 Jahren. Interessierte können auch älter sein, wenn ihr Gesundheitszustand dies zulässt und der Direktor des Amtsgerichtes Meißen es billigt. Dabei darf das Amt des Friedensrichters und dessen Stellvertreters nur von Personen ausgeübt werden, die von ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten her für das Amt geeignet sind. Das bedeutet, dass sie gut beleumundet seien, über einen hinreichenden Bildungsgrad sowie über die für die Amtsführung erforderliche Zeit verfügen müssen, sagt Olaf Lier in einer Mitteilung im Amtsblatt.

Friedensrichter oder Stellvertreter könne nicht sein, wer als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist, die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt, das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwaltes ausübt oder als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist, so der Coswiger Ordnungsamtschef. Friedensrichter oder Stellvertreter kann ebenfalls nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Die Aufgabe des Friedensrichters und im Vertretungsfall des Stellvertreters besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten – vermögens- und strafrechtlicher Art – zu schlichten und im Schlichtungsverfahren einen Vergleich herbeizuführen. Die Aufgabenpalette des Friedensrichters ist vielfältig, beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ärger mit dem Vermieter, Körperverletzung, Hausfriedensbruch oder Beleidigung und Sachbeschädigung. (SZ/mas)

  • Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Coswig werden gebeten, sich schriftlich bis zum 10. Dezember 2022 zu bewerben, und zwar bei der Stadtverwaltung Coswig, Fachbereich Ordnungswesen, Karrasstraße 2, Coswig.