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OB Wendsche will keine Baulandsteuer

Die Grundsteuerreform muss bis Ende 2024 umgesetzt sein. Der Bund erlaubt das Einführen einer Grundsteuer C. Für Radebeul hätte sie fatale Folgen.

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Blick vom Areal am Bismarckturm auf Radebeul. Das dort stehende Panoramabild ist leicht von Schnee bedeckt. Noch zeigen Bild und Originalblick reichlich Grün im Stadtbild auf. Durch eine Grundsteuer C wird dies verschwinden, so die Befürchtung.
Blick vom Areal am Bismarckturm auf Radebeul. Das dort stehende Panoramabild ist leicht von Schnee bedeckt. Noch zeigen Bild und Originalblick reichlich Grün im Stadtbild auf. Durch eine Grundsteuer C wird dies verschwinden, so die Befürchtung. © Arvid Müller

Radebeul. Im aktuellen Amtsblatt informiert die Stadt Radebeul über die Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2021. Danach bleibt der Hebesatz für Acker-, Wiesen- und Waldflächen unverändert bei 300 Prozent (Grundsteuer A). Für bebautes Land gilt weiterhin ein Satz von 400 Prozent (Grundsteuer B). Von einer Grundsteuer C, auch Baulandsteuer genannt, ist nichts zu lesen. Wenn es nach Oberbürgermeister Bert Wendsche (parteilos) geht, wird die Lößnitzstadt eine derartige Steuer auch nicht einführen, wenn die Grundsteuerreform ab 2025 in Kraft tritt. Die SZ erklärt warum.

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