Radebeul. Zum Hilfssheriff fühlt sich offenbar ein Radebeuler berufen. Wer gegenüber seiner Einfahrt an der Eduard-Bilz-Straße parkt, hat schnell einen Zettel hinter dem Scheibenwischer stecken. In dem kurzen Schreiben weist er den Fahrzeughalter daraufhin, dass dieser gegen drei Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoße. Zum einen habe er sein Fahrzeug im Parkverbot abgestellt. Andererseits wird in dem Papier auf das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme verwiesen.
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